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Familienrecht (1.2.2005)

Die große Liebe hält oft nicht lange. Jedes Jahr werden fast 200.000 Ehen in Deutschland geschieden. Und die wenigsten Paare schaffen es, ohne Zoff auseinander zu gehen. Im familiären Rosenkrieg geht es um Kinder, Geld und Versicherungen. Um alles wird gestritten bis aufs Blut. Manchmal auch vor Gericht.

Das Schlimme ist: Neben allem Ärger bei einer Scheidung kommen auf die Partner immense Kosten zu. Auch die Scheidung selbst ist teuer. Sogar bei nur durchschnittlich verdienenden und nicht sehr vermögenden Paaren kommen schnell vierstellige Summen für Anwaltshonorare und Gerichtskosten zusammen. Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG hat. Die Experten dort tun alles, damit sich die zerstrittenen Ehepartner vor Gericht nicht gegenseitig zerfleischen. Wenn dies trotzdem eintritt, unterstützt die ARAG durch den Rechtsschutz in Ehesachen mit nur einer Police sogar beide Parteien – einmalig in Deutschland.

Traumehe am Ende doch vor Gericht

Tanja und Bernd F. aus Düsseldorf galten im Freundeskreis als Traumpaar. Glücklich, gutaussehend, erfolgreich. Bernd machte Karriere bei einer Bank, Tanja war Chefin einer kleinen Werbeagentur. Doch dann bröckelt das Glück. Irgendwann reicht sie die Scheidung ein. Und der Ärger beginnt. Schnell haben sich die beiden so verstrickt, so dass sie keinen Ausweg mehr sehen. Hatten sie am Anfang noch gesagt, die Scheidung einverständlich mit nur einem Anwalt über die Bühne zu bringen, entscheiden sie sich nun für getrennten Rechtsbeistand.
  Obwohl Tanja und Bernd kinderlos sind, gibt es jede Menge Streitpunkte: das gemeinsame Haus, die Autos der beiden, das Ferienhaus auf Mallorca und die beiden Pferde von Tanja. Ganz zu schweigen von Bernds Lebensversicherung und den Rentenansprüchen von beiden. Beide hatten den Rechtsschutz in Ehesachen bei der ARAG.

Deshalb wurde sowohl das Honorar von Tanjas Anwalt als auch das von Bernds Rechtsbeistand bezahlt. Das waren immerhin gleich zweimal rund 4.000 Euro.
Noch komplizierter wird die Sache übrigens, wenn auch noch Kinder im Spiel sind. Denn dann geht es auch um Unterhaltszahlungen oder Besuchsrechte. Und keine Frage: Streit um Kinder ist meist noch emotionaler als Ärger ums Vermögen. Da ist es noch wichtiger, richtig abgesichert zu sein. Wohl dem, der dann clever vorgesorgt hat, mit dem Rechtsschutz in Unterhaltssachen von der ARAG.

Vater stellt Unterhaltszahlungen für Sohn plötzlich ein

Die erste Zeit ging alles gut. Immer am ersten des Monats gingen auf dem Konto von Heike M. die 482,- Euro ein, die ihr frisch geschiedener Ex-Mann Reinhard für den gemeinsamen, sechsjährigen Sohn Tobias an Unterhalt zahlen musste. Dann stellte M. die Zahlungen urplötzlich ein. Zu seiner Ex-Frau sagte er: „Du bekommst keinen Cent mehr.“ Schlecht für ihn. Väter, die für ihre Kinder nicht aufkommen, haben in Deutschland keinen leichten Stand. Zwar begründete Reinhard M., der einen kleinen Betrieb sein eigen nennt, die ausbleibenden Überweisungen mit Zahlungsschwierigkeiten aufgrund schlechter Auftragslage. Dennoch beauftragte Heike M. als Vertreterin ihres Sohnes sofort einen Anwalt. Sie konnte den Fall auch ruhig angehen.
  Dank einer Rechtsschutzversicherung bei der ARAG musste sie nicht fürchten, ihren Anwalt selbst bezahlen zu müssen, falls sie den Prozess doch verlieren sollte. Gelassen konnte sie die Entwicklung beobachten. Nach drei Monaten war das Urteil da: Vater M. musste weiter zahlen. Mit der ARAG im Rücken und dem Rechtsschutz in Unterhaltssachen, hatte sich Heike M. das Recht ihres Sohnes erkämpft.

 

 

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European Financial Services I  Juli 2000-Oktober 2008 © Marco Lehmann  13.10.2008 21:55:25