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Aktuelles zur
Rechtsschutzversicherung |
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Informationen zur
Rechtsschutzversicherung
Familienrecht (1.2.2005)
Die große Liebe hält oft nicht
lange. Jedes Jahr werden fast
200.000 Ehen in Deutschland
geschieden. Und die wenigsten
Paare schaffen es, ohne Zoff
auseinander zu gehen. Im
familiären Rosenkrieg geht es um
Kinder, Geld und Versicherungen.
Um alles wird gestritten bis
aufs Blut. Manchmal auch vor
Gericht.
Das Schlimme ist: Neben allem
Ärger bei einer Scheidung kommen
auf die Partner immense Kosten
zu. Auch die Scheidung selbst
ist teuer. Sogar bei nur
durchschnittlich verdienenden
und nicht sehr vermögenden
Paaren kommen schnell
vierstellige Summen für
Anwaltshonorare und
Gerichtskosten zusammen. Wohl
dem, der eine
Rechtsschutzversicherung bei der
ARAG hat. Die Experten dort tun
alles, damit sich die
zerstrittenen Ehepartner vor
Gericht nicht gegenseitig
zerfleischen. Wenn dies trotzdem
eintritt, unterstützt die ARAG
durch den
Rechtsschutz in Ehesachen
mit nur einer Police sogar beide
Parteien – einmalig in
Deutschland.
Traumehe am Ende doch vor
Gericht
Tanja und Bernd F. aus
Düsseldorf galten im
Freundeskreis als Traumpaar.
Glücklich, gutaussehend,
erfolgreich. Bernd machte
Karriere bei einer Bank, Tanja
war Chefin einer kleinen
Werbeagentur. Doch dann bröckelt
das Glück. Irgendwann reicht sie
die Scheidung ein. Und der Ärger
beginnt. Schnell haben sich die
beiden so verstrickt, so dass
sie keinen Ausweg mehr sehen.
Hatten sie am Anfang noch
gesagt, die Scheidung
einverständlich mit nur einem
Anwalt über die Bühne zu
bringen, entscheiden sie sich
nun für getrennten
Rechtsbeistand.
Obwohl Tanja und Bernd kinderlos
sind, gibt es jede Menge
Streitpunkte: das gemeinsame
Haus, die Autos der beiden, das
Ferienhaus auf Mallorca und die
beiden Pferde von Tanja. Ganz zu
schweigen von Bernds
Lebensversicherung und den
Rentenansprüchen von beiden.
Beide hatten den
Rechtsschutz in Ehesachen
bei der ARAG.
Deshalb wurde sowohl das Honorar
von Tanjas Anwalt als auch das
von Bernds Rechtsbeistand
bezahlt. Das waren immerhin
gleich zweimal rund 4.000 Euro.
Noch komplizierter wird die
Sache übrigens, wenn auch noch
Kinder im Spiel sind. Denn dann
geht es auch um
Unterhaltszahlungen oder
Besuchsrechte. Und keine Frage:
Streit um Kinder ist meist noch
emotionaler als Ärger ums
Vermögen. Da ist es noch
wichtiger, richtig abgesichert
zu sein. Wohl dem, der dann
clever vorgesorgt hat, mit dem
Rechtsschutz in Unterhaltssachen
von der ARAG.
Vater stellt
Unterhaltszahlungen für Sohn
plötzlich ein
Die erste Zeit ging alles gut.
Immer am ersten des Monats
gingen auf dem Konto von Heike
M. die 482,- Euro ein, die ihr
frisch geschiedener Ex-Mann
Reinhard für den gemeinsamen,
sechsjährigen Sohn Tobias an
Unterhalt zahlen musste. Dann
stellte M. die Zahlungen
urplötzlich ein. Zu seiner
Ex-Frau sagte er: „Du bekommst
keinen Cent mehr.“ Schlecht für
ihn. Väter, die für ihre Kinder
nicht aufkommen, haben in
Deutschland keinen leichten
Stand. Zwar begründete Reinhard
M., der einen kleinen Betrieb
sein eigen nennt, die
ausbleibenden Überweisungen mit
Zahlungsschwierigkeiten aufgrund
schlechter Auftragslage. Dennoch
beauftragte Heike M. als
Vertreterin ihres Sohnes sofort
einen Anwalt. Sie konnte den
Fall auch ruhig angehen.
Dank einer
Rechtsschutzversicherung bei der
ARAG musste sie nicht fürchten,
ihren Anwalt selbst bezahlen zu
müssen, falls sie den Prozess
doch verlieren sollte. Gelassen
konnte sie die Entwicklung
beobachten. Nach drei Monaten
war das Urteil da: Vater M.
musste weiter zahlen. Mit der
ARAG im Rücken und dem
Rechtsschutz in
Unterhaltssachen, hatte sich
Heike M. das Recht ihres Sohnes
erkämpft.
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