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Informationen zum Thema Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsinformationen der ARAG


 

Gesundheit

Krank sein kostet. Es lohnt sich daher, alle Quittungen im Zusammenhang mit einer Krankheit zu sammeln. Überschreiten die Kosten eine "zumutbare Belastung", können Sie sie steuerlich geltend machen.
 

Gut zu wissen

In manchen Fällen lohnt es sich, die Quittungen für Praxisgebühr und Zuzahlungen zu sammeln und mit der Steuererklärung einzureichen. Krankheitskosten können „außergewöhnliche Belastungen“ sein und die Einkommensteuer mindern (§ 33 EStG). Sie müssen allerdings eine zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab. Erstattungen und Zuschüsse mindern natürlich den steuerlichen Abzug.
 

Zu Krankheitskosten zählen

  • Praxisgebühr
  • Zahnersatz, Zahnspangen
  • Hilfsmittel wie Brille, Kontaktlinsen, Hörgeräte
  • Medizinisch notwendige Kurmaßnahmen: Arztkosten, Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkosten in der Höhe öffentlicher Verkehrsmittel
  • Fahrtkosten zum Arzt, Zahnarzt, Optiker, Apotheke
  • Krankentransport
  • Krankenhausaufenthalt
  • Kranken- und Heilgymnastik nach ärztlicher Verordnung

Unser Tipp

Lassen Sie sich immer eine Quittung mit Ihrem Namen ausstellen. Versuchen Sie größere Aufwendungen in ein Jahr zu verlagern, damit die Kosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Achtung Ausnahme

Krankheitskosten, die aufgrund von Berufskrankheiten entstehen, mindern als Werbungskosten Ihre Einkommenssteuer in voller Höhe. Hier wird keine Eigenbelastung abgezogen.

 



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Anfrageformular zur privaten Krankenzusatzversicherung - Vergleich

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European Financial Services I  Juli 2000-Oktober 2008 © Marco Lehmann  13.10.2008 21:55:24