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Informationen zum
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Gesundheitsinformationen der
ARAG
Gesundheit
Krank sein kostet. Es lohnt sich
daher, alle Quittungen im
Zusammenhang mit einer Krankheit
zu sammeln. Überschreiten die
Kosten eine "zumutbare
Belastung", können Sie sie
steuerlich geltend machen.
Gut zu wissen
In manchen Fällen lohnt es sich,
die Quittungen für Praxisgebühr
und Zuzahlungen zu sammeln und
mit der Steuererklärung
einzureichen. Krankheitskosten
können „außergewöhnliche
Belastungen“ sein und die
Einkommensteuer mindern (§ 33
EStG). Sie müssen allerdings
eine zumutbare Belastung
übersteigen. Die Höhe der
zumutbaren Belastung hängt vom
Familienstand, der Anzahl der
Kinder und vom Gesamtbetrag der
Einkünfte ab. Erstattungen und
Zuschüsse mindern natürlich den
steuerlichen Abzug.
Zu Krankheitskosten zählen
- Praxisgebühr
- Zahnersatz, Zahnspangen
- Hilfsmittel wie Brille,
Kontaktlinsen, Hörgeräte
- Medizinisch notwendige
Kurmaßnahmen: Arztkosten,
Unterbringung, Verpflegung,
Fahrtkosten in der Höhe
öffentlicher Verkehrsmittel
- Fahrtkosten zum Arzt,
Zahnarzt, Optiker, Apotheke
- Krankentransport
- Krankenhausaufenthalt
- Kranken- und
Heilgymnastik nach
ärztlicher Verordnung
Unser Tipp
Lassen Sie sich immer eine
Quittung mit Ihrem Namen
ausstellen. Versuchen Sie
größere Aufwendungen in ein Jahr
zu verlagern, damit die Kosten
die zumutbare Eigenbelastung
übersteigen.
Achtung Ausnahme
Krankheitskosten, die aufgrund
von Berufskrankheiten entstehen,
mindern als Werbungskosten Ihre
Einkommenssteuer in voller Höhe.
Hier wird keine Eigenbelastung
abgezogen.

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