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Meine Rechte beim Vermögen

Wer seit Januar 2005 das Arbeitslosengeld II bezieht, muss sein Vermögen prüfen. Denn: erst wenn dieses zur eigenen Versorgung nicht mehr ausreicht, fließt das Arbeitslosengeld II. Viele fürchten jetzt um ihre Alterssicherung. Die Lebensversicherung auflösen und das Geld zu Hause deponieren? Das wäre unklug und übereilt. Wenn Sie betroffen sind, prüfen Sie lieber, ob Sie alle Freibeträge ausgeschöpft haben.

Unbedingt Freibeträge nutzen

Grundsätzlich wird jedem ein Grundfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr für allgemeines Vermögen (mindestens 3.100 Euro, maximal 9.750 Euro) zugestanden. Wer vor 1948 geboren ist, darf mehr Geld auf der hohen Kante haben, nämlich 520 Euro pro Lebensjahr (maximal 33.800 Euro). Und unabhängig vom Alter gilt noch der Freibetrag für kurzfristige Anschaffungen von 750 Euro pro Person.

Dazu kommen weitere 250 Euro pro Lebensjahr (maximal weitere 16.250 Euro) z.B. für Lebensversicherungen, die zur Altersvorsorge dienen. Damit dieser Freibetrag gilt, muss vertraglich festgelegt sein, dass man bis zum Rentenalter keinen Zugriff auf das Geld hat.

Pro Kind ist ein Grundfreibetrag von 3.100 Euro festgelegt. Dieser dient ausschließlich dem "Schutz" des Vermögens des Kindes und fließt nicht in den Grundfreibetrag für Eltern ein.

Härtefall-Regelung

Auch wenn die Freibeträge überschritten sind, müssen Sie nicht in jedem Fall Ihre Lebensversicherung kündigen. Wer nämlich durch die Auflösung des Vertrages mehr als zehn Prozent seiner eingezahlten Beiträge verlieren würde, bleibt wegen der so genannten Härtefall-Regelung verschont. Das wäre eine „unwirtschaftliche Verwertung“. In den ersten Laufzeitjahren kommt dieser Fall oft vor.

Nicht nur Riester-Rente geschützt

Gut zu wissen ist, dass betriebliche und gesetzliche Rentenanwartschaften, die Riester-Rente und die sogenannte Rürup-Rente beim Freibetrag nicht angerechnet werden.

Beispiel für eine fünfköpfige Familie
Mann 58 Jahre, Frau 45 Jahre, drei minderjährige Kinder

Grundfreibetrag arbeitsloser, verh. Mann (58 J.) 58 x 520 € = 30.160 €
Grundfreibetrag Ehefrau ( 45 J.) 45 x 150 € = 6.750 €
Freibetrag für notwendige Anschaffungen pro Person (5 Personen) 5 x 750 € = 3.750 €
Allgemeiner Grundfreibetrag der Familie   = 40.660 €
Grundfreibetrag für Kinder 3 x 3.100 € = 9.300 €


Zusätzlich werden für die private Altersvorsorge zu den allgemeinen Grundfreibeträgen weitere 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro gewährt. Voraussetzung ist der sogenannte Verwertungsausschluss (Verwertung eines Vertrages vor dem Eintritt in den Ruhestand wurde vertraglich ausgeschlossen).
Freibetrag Altersvorsorge arbeitsloser, verh. Mann (58 J.) 58 x 250 € = 14.500 €
Freibetrag Altersvorsorge Ehefrau (45 J.) 45 x 250 € = 11.250 €
Altersvorsorge Freibetrag der Familie   = 25.750 €


Für die fünfköpfige Familie fällt ein geschützter Gesamtfreibetrag von 66.410 Euro an.

Daneben können für diese Familie betriebliche Altersversorgung und staatlich geförderte Riester- und Rürup-Verträge in unbegrenzter Höhe bestehen.

 

 

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European Financial Services der online Versicherungsvergleich I  Juli 2000-Juli 2009 © Marco Lehmann  26.07.2009 21:07:21