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Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung

Informationen zum Internetrecht

 

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Internetrecht

"Phishing“ hört sich nett an, bereitet Internet-Usern aber zunehmend Probleme. Denn nicht nur seriöse Geschäftspartner nutzen die grenzenlosen Möglichkeiten des World Wide Web. Auch Kriminelle sind dort unterwegs. Sie „fischen“ persönliche Daten, Passwörter und PIN-Codes aus dem Netz und richten damit Schaden – meist finanzieller Art – an.

Bei Streitigkeiten um einen online abgeschlossenen Vertrag oder juristischen Schwierigkeiten mit Ihrem Provider – mit dem ARAG Internet-Rechtsschutz werden Ihre rechtlichen Interessen im Falle eines Falles ohne Kostenrisiko gewahrt. Egal, in welchem Land Ihr Vertragspartner sitzt – es gilt ein weltweiter Versicherungsschutz bei allen Verträgen, die im Internet abgeschlossen werden.

Beispiele aus der Praxis

... fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!
Medizinstudent Erwin und sein Freund Pete haben eine clevere Geschäftsidee. In ihrer Website „www.Der-voll-krasse-Weg-zur-Traumfigur.de“ stellen sie Tipps zur radikalen Gewichtsreduktion ins Netz.

Das Angebot wendet sich vor allem an Teenager. Für jeden Zugriff erhalten sie von verschiedenen Arzneimittelherstellern, deren „Schlankheits-Produkte“ sie empfehlen, eine Vermittlungsgebühr. Monatlich kommen mehrere Tausend Euro zusammen. Hinweise auf potenziell gefährliche Nebenwirkungen der Produkte, die besonders in Verbindung mit den auf der Website empfohlenen sportlichen Aktivitäten auftreten, sind in ihrem Internet-Auftritt nicht enthalten.

Bei einigen Jugendlichen, die Erwins Tipps befolgen, kommt es zu schweren Mangelerscheinungen und Kreislaufproblemen. Nach einem halben Jahr erhalten Erwin und sein Freund von mehreren Betroffenen Rechnungen über Arztkosten und Schmerzensgeld. Die Geschädigten stellen Berichte über ihre Erfahrungen ins Netz, sodass Erwins Website eingeht.
Müssen Erwin und Pete bezahlen? Das Internet ist ein wahrhaft weltweites Netz. Jeder kann seine Texte einstellen. Aber nicht alle Texte sind harmlos. Auch wenn das eigentlich jeder weiß, sollte man sich doch absichern, wenn man Informationen ins Netz gibt, die nicht ganz ungefährlich sind.
Wenn ein Nutzer nachweislich auf Grund von Informationen aus dem Netz zu Schaden kommt und wenn derjenige, der die Informationen eingestellt hat, über die Probleme Bescheid gewusst hat, kann es zu Ersatzansprüchen kommen. So ist es auch hier. Das gilt natürlich erst recht, wenn es um gewerbliche (oder fast gewerblich) Tätigkeit im Netz geht.

Morgen kommt der Weihnachtsmann ...

Klaus M. schaut sich zufrieden im Weihnachtszimmer um: Die Gabentische für seine zwei Enkel sind reich gefüllt. Und das, obwohl er nicht mehr so gut zu Fuß ist. Er hat in einem Internet-kaufhaus bestellt, und zwar rechtzeitig im Oktober.

Dafür musste nur ein Bestellformular ausgefüllt werden. Unten am Bildschirmrand gab es einen Hinweis: „Wenn Sie’s genau wissen wollen – unser Kleingedrucktes“. Klaus M. hat auf dieses Feld geklickt und die Geschäftsbedingungen erhalten, unter anderem Klausel 4.11: „Fehlerhafte Ware kann nur binnen 4 Wochen beanstandet werden“.

Die Weihnachtsfreude verfliegt leider, kaum dass die Kerzen heruntergebrannt sind. Denn das ferngesteuerte Auto für den Enkel fährt immer nur im Kreis herum, weil die Steuerung nicht funktioniert, und der schöne Teddy für die Enkeltochter hinterlässt im Haus eine nicht enden wollende Spur gelber Nylonflocken – schlechte Nähte! Als M. einen empörten Brief an den Lieferanten sendet, erhält er als Antwort nur einen Hinweis auf Ziffer 4.11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Muss er sich damit zufrieden geben?

Geschäfte im Internet unterscheiden sich in vielen Aspekten überhaupt nicht von Geschäften, die persönlich abgeschlossen oder über den Versandhandel getätigt werden. Allerdings kann der Kunde im Internet schneller die Übersicht verlieren – ein paar Mausklicks zu viel, und es gibt kein Zurück mehr. Gerade deshalb gelten die Regeln zum Schutz der Verbraucher auch für Internet-Geschäfte. In unserem Fall kann sich Klaus M. darauf berufen, dass die Klausel unwirksam ist.

 

 

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European Financial Services I  Juli 2000-Oktober 2008 © Marco Lehmann  13.10.2008 21:55:23