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Aktuelles zur
Rechtsschutzversicherung |
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Informationen zum neuen
Kostenrecht
Neues Kostenrecht (1.2.2005)
ARAG
sorgt für Durchblick im neuen
Gebührendschungel.
Für den rechtsuchenden
Verbraucher ist das neue
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
(KostRMoG) schwere Kost. Bei den
meisten Rechtsfällen ab 1. Juli
2004 heißt es: deutlich tiefer
in die Tasche greifen! Zudem ist
es für den Laien äußerst
schwierig, die vielen Änderungen
und Konsequenzen des neuen
Kostenrechts zu überblicken.
Gut, wenn Sie im Dschungel von
neuen Gebühren, Verordnungen und
Gesetzesänderungen die
ARAG als Partner
an Ihrer Seite wissen. Als
Rechtsschutzspezialist haben wir
den vollen Überblick. Wir tragen
bei einem Rechtsstreit die
Kosten, empfehlen auf Wunsch
einen geeigneten Anwalt und
kümmern uns darum, dass Ihr
Anwalt seine angemessenen
Gebühren erhält. Damit lotsen
wir unsere Kunden sicher durch
die Klippen des neuen
Kostenrechts und bahnen auch in
Zukunft den optimalen und
nervenschonenden Weg bei einem
Rechtsstreit.
Kostenschutz - wichtiger
denn je
Eine
Rechtsschutzversicherung
deckt zunächst einmal die Kosten
bei einem Rechtsstreit ab.
Dieser Aspekt wird in Zukunft
noch an Wichtigkeit zunehmen.
Das neue Kostenrecht bringt eine
deutliche Verteuerung in vielen
Bereichen rund um das Recht:
Gebührenabschlag für neue
Bundesländer entfällt
Der bisher gültige 10-prozentige
Gebührenabschlag für die neuen
Bundesländer entfällt.
Keine Höchstgrenze mehr bei
schriftlicher Erstberatung
Für die anwaltliche Erstberatung
wurde der Höchstbetrag, den der
Rechtsanwalt dafür maximal in
Rechnung stellen kann, von 180
auf 190 Euro erhöht. Dieser
Maximalbetrag gilt jedoch nur
noch für ausschließlich
mündliche Beratung. Berät der
Anwalt schriftlich, kann er
künftig über das Maximum hinaus
leistungsabhängig abrechnen.
Kosten für außergerichtliche
Anwaltstätigkeit steigen
Der Gebührenrahmen für die
außergerichtliche Tätigkeit des
Rechtsanwalts wird stark
erweitert. Schon für normal
schwierige außergerichtliche
Fälle steigen dadurch die
Rechtsanwaltskosten fast um das
Doppelte.
Kosten für gerichtliche
Anwaltstätigkeit steigen
Für Gerichtsverfahren ohne
Beweisaufnahme gibt es in der
Regel nur noch zwei
Anwalts-Grundgebühren. Deren
Summe liegt in erster Instanz
jedoch um ein Viertel höher als
die bisher geltenden Gebühren.
Bei Strafsachen verteuern sich
die Anwaltsgebühren sogar um
rund 30 Prozent – durch die
deutlichen Erhöhungen und neuen
Gebühren wie die Terminsgebühr
vor der Staatsanwaltschaft.
Gebühren für Zeugen,
Sachverständige und Gutachter
steigen
Die bei Gerichtsverfahren zu
entrichtenden Gebühren für
Zeugen, Sachverständige und
Dolmetscher wurden neu
strukturiert und dabei zum Teil
deutlich angehoben.
Vorfinanzierung der
Gerichtskosten bei
Berufungsverfahren
Wer nach einem ergangenen Urteil
in Berufung gehen will, muss
künftig die entstehenden Kosten
selbst vorfinanzieren. Bisher
wurden diese Kosten erst nach
Abschluss der
Berufungsverhandlung dem
Unterlegenen in Rechnung
gestellt. Wer ab Juli 2004 sein
gutes Recht durchsetzen will,
muss also meist noch mehr dafür
zahlen. Gut, wenn Sie sich
rechtzeitig mit
ARAG Rechtsschutz gegen das
Kostenrisiko eines Rechtsstreits
abgesichert haben.
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