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Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung

Informationen zum neuen Kostenrecht

 

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Neues Kostenrecht (1.2.2005)

ARAG sorgt für Durchblick im neuen Gebührendschungel.

Für den rechtsuchenden Verbraucher ist das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) schwere Kost. Bei den meisten Rechtsfällen ab 1. Juli 2004 heißt es: deutlich tiefer in die Tasche greifen! Zudem ist es für den Laien äußerst schwierig, die vielen Änderungen und Konsequenzen des neuen Kostenrechts zu überblicken.

Gut, wenn Sie im Dschungel von neuen Gebühren, Verordnungen und Gesetzesänderungen die ARAG als Partner an Ihrer Seite wissen. Als Rechtsschutzspezialist haben wir den vollen Überblick. Wir tragen bei einem Rechtsstreit die Kosten, empfehlen auf Wunsch einen geeigneten Anwalt und kümmern uns darum, dass Ihr Anwalt seine angemessenen Gebühren erhält. Damit lotsen wir unsere Kunden sicher durch die Klippen des neuen Kostenrechts und bahnen auch in Zukunft den optimalen und nervenschonenden Weg bei einem Rechtsstreit.

Kostenschutz - wichtiger denn je

Eine Rechtsschutzversicherung deckt zunächst einmal die Kosten bei einem Rechtsstreit ab. Dieser Aspekt wird in Zukunft noch an Wichtigkeit zunehmen. Das neue Kostenrecht bringt eine deutliche Verteuerung in vielen Bereichen rund um das Recht:

Gebührenabschlag für neue Bundesländer entfällt

Der bisher gültige 10-prozentige Gebührenabschlag für die neuen Bundesländer entfällt.

Keine Höchstgrenze mehr bei schriftlicher Erstberatung

Für die anwaltliche Erstberatung wurde der Höchstbetrag, den der Rechtsanwalt dafür maximal in Rechnung stellen kann, von 180 auf 190 Euro erhöht. Dieser Maximalbetrag gilt jedoch nur noch für ausschließlich mündliche Beratung. Berät der Anwalt schriftlich, kann er künftig über das Maximum hinaus leistungsabhängig abrechnen.

Kosten für außergerichtliche Anwaltstätigkeit steigen

Der Gebührenrahmen für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts wird stark erweitert. Schon für normal schwierige außergerichtliche Fälle steigen dadurch die Rechtsanwaltskosten fast um das Doppelte.

Kosten für gerichtliche Anwaltstätigkeit steigen

Für Gerichtsverfahren ohne Beweisaufnahme gibt es in der Regel nur noch zwei Anwalts-Grundgebühren. Deren Summe liegt in erster Instanz jedoch um ein Viertel höher als die bisher geltenden Gebühren. Bei Strafsachen verteuern sich die Anwaltsgebühren sogar um rund 30 Prozent – durch die deutlichen Erhöhungen und neuen Gebühren wie die Terminsgebühr vor der Staatsanwaltschaft.

Gebühren für Zeugen, Sachverständige und Gutachter steigen

Die bei Gerichtsverfahren zu entrichtenden Gebühren für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher wurden neu strukturiert und dabei zum Teil deutlich angehoben.

Vorfinanzierung der Gerichtskosten bei Berufungsverfahren

Wer nach einem ergangenen Urteil in Berufung gehen will, muss künftig die entstehenden Kosten selbst vorfinanzieren. Bisher wurden diese Kosten erst nach Abschluss der Berufungsverhandlung dem Unterlegenen in Rechnung gestellt. Wer ab Juli 2004 sein gutes Recht durchsetzen will, muss also meist noch mehr dafür zahlen. Gut, wenn Sie sich rechtzeitig mit ARAG Rechtsschutz gegen das Kostenrisiko eines Rechtsstreits abgesichert haben.

 

 

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European Financial Services I  Juli 2000-Oktober 2008 © Marco Lehmann  13.10.2008 21:55:22