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Krankenkassenvergleich:
Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, über die jeder verfügen sollte
und welche mittlerweile sogar
zur Pflichtversicherung erklärt
wurde. Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeiter beschäftigt sind, werden Sie über die gesetzliche
Krankenkasse pflichtversichert. Hierbei übernehmen sowohl der Arbeitgeber als auch Sie Beiträge und sichern somit Ihre medizinische Grundversorgung. Obwohl es eine Pflicht zur gesetzlichen
Krankenversicherung gibt haben Sie als Versicherte seit einigen Jahren die Möglichkeit, Ihre Versicherungsgesellschaft frei zu wählen. Da sich die Leistungen der gesetzlichen Kassen kaum unterscheiden, liegt das Augenmerk hier auf dem Preis. Dieser reicht
derzeit von 11,9-15,4% des Bruttolohns, wodurch große Kostenunterschiede vorhanden sind. Zu beachten ist jedoch, dass nicht jede
Krankenkasse bundesweit tätig ist, einige der Kassen arbeiten auch nur auf regionaler Basis. Eine Übersicht über die jeweiligen Krankenkassen sowie deren Kosten finden Sie im Internet.
Sind Sie hingegen Freiberufler oder Selbstständig bzw. erzielen Sie Einkünfte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können Sie sich
privat krankenversichern. Dies hat den Vorteil, dass Sie Ihre Leistungen und somit den Preis selbst wählen können, zudem unterliegt der Arzt bei privat Versicherten keiner Budgetierung. Da es jedoch zahlreiche
Versicherungsgesellschaften am Markt gibt, die ihre Krankenversicherungen anbieten, sollte Sie vor dem Abschluss unbedingt vergleichen, denn ein späterer Wechsel gestaltet sich aufgrund des dann höheren Alters und eventuellen Vorerkranken schwierig. Neben den Preisen unterscheiden sich die
privaten Krankenversicherungen auch in ihren Leistungen. So ist bei einigen Versicherungen die Behandlung durch Heilpraktiker bereits inklusive, andere Gesellschaften berechnen hier eventuell einen Aufpreis. Auch bei privaten Krankenversicherungen bieten Ihnen Vergleiche im Internet eine erste Orientierungshilfe, denn Sie können hier Ihre Prioritäten (Chefarztbehandlung im Krankenhaus, 100% Kostenerstattung bei
Zahnersatz) angeben.
Ähnliche
und weiterführende
Themen zur
Krankenversicherung
Die
gesetzliche Krankenversicherung
ist eine Pflichtversicherung.
Der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer leisten jeweils
einen Teil für diese
Absicherung. Jedoch sind nicht
alle gesetzlichen Krankenkassen,
Ersatzkassen und
Betriebskrankenkassen gleich. Die Preise und die Leistungen
gehen weit auseinander. Grundsätzlich kann jederzeit - auch im Laufe eines Jahres - mit einer Frist von zwei Monaten
zu einer anderen Krankenkasse gewechselt werden.
Einzige Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse 18 Monate bestanden hat. Beispiel: Kündigung bei der bisherigen Kasse: 11.01. des Jahres.
Wechsel zur neuen Krankenkasse zum: 01.04. des Jahres.
Hat eine Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, gilt diese Regelung nicht. Nach dem ab 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist eine Kündigung bis zum Ablauf des auf das Inkrafttretens des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats möglich. Die 18-monatige Bindungsfrist braucht in diesem Fall nicht eingehalten zu werden. Nutzen
Sie unsere verschiedenen Rechner zum Onlineversicherungsvergleich.
Gesundheitsfonds und
Einheitsbeitrag: Seit dem
01.01.2009 ist der neue
staatliche Gesundheitsfonds in
Kraft getreten. Somit ist der
Beitrag zur gesetzlichen
Krankenkassen vereinheitlicht
worden. In Einzelfällen können
gesetzliche Krankenversicherer
darüber hinaus Zusatzbeiträge
verlangen. Selbständigen oder
auf Angestellten steht es nun
offen sich auch in der privaten
Krankenversicherung im so
genannten Basistarif zu
versichern. Dieser Tarif ist
vergleichbar mit den Leistungen
aus der gesetzlichen
Krankenversicherung. Aufgrund
der Tatsache, daß derzeit u.a.
Kinder in der gesetzlichen
Familienversicherung kostenlos
mitversichert sind ist ein
Wechsel in den privaten
Basistarif gut zu überlegen und
vor allem gut
durchzukalkulieren.
Beispiel für die
Kündigungsmöglichkeit in der
gesetzlichen Krankenkasse: Erhöhung des Beitragssatzes der Krankenkasse zum 1.1. des Jahres.
Kündigung der Mitgliedschaft wg. Beitragssatzerhöhung am 12.01. des Jahres.
Wechsel zur neuen Krankenkasse zum 01.04. des Jahres.
Die Kündigung wegen einer Beitragssatzerhöhung zum 1. Januar des Jahres muss also spätestens am 28./29. Februar des Jahres der bisherigen Kasse zugehen und wirkt dann zum 30. April.
Nutzen Sie unseren folgenden
Onlinevergleichsrechner um einen
Krankenkassenvergleich
durchzuführen. Des weiteren
haben Sie die Möglichkeit die
ausgewählte Krankenkasse direkt
Online zu beantragen. Sie
erhalten nach Antragstellung
innerhalb von wenigen Minuten
eine Antragsbestätigung.
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und Informationen zu gesetzlichen
Krankenkassen