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Die gesetzlichen Krankenkassen im Onlineversicherungsvergleich

 

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Gesetzliche Krankenkasse Krankenkassen Ersatzkassen Betriebskrankenkassen BKK HEK AOK Barmer Sel Conzelmann mann und hummel mh plus Mobil oilKrankenkassenvergleich: Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, über die jeder verfügen sollte und welche mittlerweile sogar zur Pflichtversicherung erklärt wurde. Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeiter beschäftigt sind, werden Sie über die gesetzliche Krankenkasse pflichtversichert. Hierbei übernehmen sowohl der Arbeitgeber als auch Sie Beiträge und sichern somit Ihre medizinische Grundversorgung. Obwohl es eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt haben Sie als Versicherte seit einigen Jahren die Möglichkeit, Ihre Versicherungsgesellschaft frei zu wählen. Da sich die Leistungen der gesetzlichen Kassen kaum unterscheiden, liegt das Augenmerk hier auf dem Preis. Dieser reicht derzeit von 11,9-15,4% des Bruttolohns, wodurch große Kostenunterschiede vorhanden sind. Zu beachten ist jedoch, dass nicht jede Krankenkasse bundesweit tätig ist, einige der Kassen arbeiten auch nur auf regionaler Basis. Eine Übersicht über die jeweiligen Krankenkassen sowie deren Kosten finden Sie im Internet. Sind Sie hingegen Freiberufler oder Selbstständig bzw. erzielen Sie Einkünfte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können Sie sich privat krankenversichern. Dies hat den Vorteil, dass Sie Ihre Leistungen und somit den Preis selbst wählen können, zudem unterliegt der Arzt bei privat Versicherten keiner Budgetierung. Da es jedoch zahlreiche Versicherungsgesellschaften am Markt gibt, die ihre Krankenversicherungen anbieten, sollte Sie vor dem Abschluss unbedingt vergleichen, denn ein späterer Wechsel gestaltet sich aufgrund des dann höheren Alters und eventuellen Vorerkranken schwierig. Neben den Preisen unterscheiden sich die privaten Krankenversicherungen auch in ihren Leistungen. So ist bei einigen Versicherungen die Behandlung durch Heilpraktiker bereits inklusive, andere Gesellschaften berechnen hier eventuell einen Aufpreis. Auch bei privaten Krankenversicherungen bieten Ihnen Vergleiche im Internet eine erste Orientierungshilfe, denn Sie können hier Ihre Prioritäten (Chefarztbehandlung im Krankenhaus, 100% Kostenerstattung bei Zahnersatz) angeben.


Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer leisten jeweils einen Teil für diese Absicherung. Jedoch sind nicht alle gesetzlichen Krankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen gleich. Die Preise und die Leistungen gehen weit auseinander. Grundsätzlich kann jederzeit - auch im Laufe eines Jahres - mit einer Frist von zwei Monaten zu einer anderen Krankenkasse gewechselt werden.  Einzige Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse 18 Monate bestanden hat. Beispiel: Kündigung bei der bisherigen Kasse: 11.01. des Jahres. Wechsel zur neuen Krankenkasse zum: 01.04. des Jahres. Hat eine Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, gilt diese Regelung nicht. Nach dem ab 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist eine Kündigung bis zum Ablauf des auf das Inkrafttretens des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats möglich. Die 18-monatige Bindungsfrist braucht in diesem Fall nicht eingehalten zu werden. Nutzen Sie unsere verschiedenen Rechner zum Onlineversicherungsvergleich.

Gesundheitsfonds und Einheitsbeitrag: Seit dem 01.01.2009 ist der neue staatliche Gesundheitsfonds in Kraft getreten. Somit ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht worden. In Einzelfällen können gesetzliche Krankenversicherer darüber hinaus Zusatzbeiträge verlangen. Selbständigen oder auf Angestellten steht es nun offen sich auch in der privaten Krankenversicherung im so genannten Basistarif zu versichern. Dieser Tarif ist vergleichbar mit den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund der Tatsache, daß derzeit u.a. Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung kostenlos mitversichert sind ist ein Wechsel in den privaten Basistarif gut zu überlegen und vor allem gut durchzukalkulieren.

Beispiel für die Kündigungsmöglichkeit in der gesetzlichen Krankenkasse:  Erhöhung des Beitragssatzes der Krankenkasse zum 1.1. des Jahres. Kündigung der Mitgliedschaft wg. Beitragssatzerhöhung am 12.01. des Jahres. Wechsel zur neuen Krankenkasse zum 01.04. des Jahres. Die Kündigung wegen einer Beitragssatzerhöhung zum 1. Januar des Jahres muss also spätestens am 28./29. Februar des Jahres der bisherigen Kasse zugehen und wirkt dann zum 30. April. Nutzen Sie unseren folgenden Onlinevergleichsrechner um einen Krankenkassenvergleich durchzuführen. Des weiteren haben Sie die Möglichkeit die ausgewählte Krankenkasse direkt Online zu beantragen. Sie erhalten nach Antragstellung innerhalb von wenigen Minuten eine Antragsbestätigung.

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Und ein weiteres Formular zur Krankenkassensuche:

 

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European Financial Services der online Versicherungsvergleich I  Juli 2000-Juli 2009 © Marco Lehmann  26.07.2009 21:07:19