Die
private Krankenvollversicherung
Die
Krankenvollversicherung ist eine
komplette
Krankenversicherung
für Selbstständige,
Freiberufler und Arbeiter/
Angestellte deren Einkommen oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze
(derzeit 3.975,00 Euro monatlich
/ 47.700 Euro pro Jahr) pro Monat
liegt.
Der
Krankenversicherer kann frei
gewählt werden und eine
Mitgliedschaft kann in der Regel
zum Jahresende mit 3-monatiger
Frist gekündigt werden. Die
private Krankenversicherung
zahlt die Kosten für
medizinisch notwendige
Behandlungen. Die Leistungen
gehen je nach Tarif meist
deutlich über die Leistungen
der
gesetzlichen
Krankenversicherung hinaus.
Die private Krankenversicherung
bietet insbesondere für jüngere
Menschen bessere Leistungen bei
deutlich niedrigeren Beiträgen.
Ganz wichtig im Bereich der
Krankenvollversicherung ist die
gute Wahl der richtigen
Versicherungsgesellschaft, da
ein Wechsel nach Jahren der
Zugehörigkeit mit Nachteilen
verbunden sein kann.
Nutzen Sie unsere verschiedenen
Tarifrechner und auch unsere
Rechner zum
Onlineversicherungsvergleich.
Wann
kann ich in eine private
Krankenversicherung wechseln?
Hierbei muss man zwischen
Krankenzusatzversicherung und
Krankenvollversicherung
unterscheiden. Die zusätzliche
Versorgung durch eine private
Krankenzusatzversicherung kann
jeder gesetzlich Pflicht- oder
Freiwilligversicherte nutzen.
Die gesetzliche
Krankenversicherung ist für
alle Arbeitnehmer mit einem
Einkommen unterhalb der
Versicherungspflichtgrenze
(derzeit 3.975,00 Euro monatlich
/ 47.700 Euro pro Jahr) Pflicht. Die
Wahl der privaten Krankenkasse
ist frei und dem Antragsteller
überlassen.
Welche
Kriterien beeinflussen den
Beitrag?
Hauptkriterium
bei der privaten
Krankenversicherung ist der
Gesundheitszustand sowie das
Alter bei Antragstellung. Natürlich
sind auch die versicherten
Leistungen entscheidend. Der
Beitrag kann durch
verschiedene Tarifeingriffe verändert
werden. Es können verschiedene
Selbstbeteiligungen genutzt
werden um den Beitrag enorm zu
verändern.
Was
muss ich besonders beachten?
Wichtig
sind auch im privaten
Krankenversicherungsbereich
"nach besten Wissen und
Gewissen" ausgefüllte
Gesundheitsfragen. Geben sie
unbedingt alle Krankheiten und
Gebrechen an auch wenn die
Gefahr besteht das sie im Moment
von der Gesellschaft abgelehnt
werden könnten. Schlimmer wäre
es wenn die Gesellschaft im
Leistungsfall oder früher vom
Vertrag zurücktritt da die
Gesundheitsangaben unkorrekt
ausgefüllt wurden.
Was
soll ich tun wenn eine
Krankenversicherung einen
Risikozuschlag verlangt?
Ein Risikozuschlag wird von
einem Krankenversicherer meist
verlang wenn gesundheitliche
Gebrechen bereits bestehen. In
diesem Fall kann ein Probeantrag
bei einer weiteren Gesellschaft
gestellt werden. Sollte der nächste
Versicherer weniger Zuschlag
oder vielleicht sogar gar keinen
verlangen, kann auch hier
beantragt werden.
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