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Informationen zum Nachbarrecht

 

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Nachbarrecht

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Leider ziemlich wahr. Statt gemeinsam das bisschen Grün ums Haus zu genießen, werden Streitigkeiten vom Zaun gebrochen, die kein gutes Ende finden. Ungeachtet dessen, dass man möglicherweise ein Leben lang mit dem „Feind“ Wand an Wand oder Zaun an Zaun leben muss.

Die Spanier sagen: Man soll sich keinen Hof kaufen, sondern gute Nachbarn. Leichter gesagt, als getan. Deshalb ist es wichtig, nachbarliche Beziehungen grundsätzlich zu pflegen. Schließlich versorgt der nette Mensch von nebenan im Urlaub Briefkasten und Pflanzen und ist ein kostenloser Schutz gegen Einbrecher.

Wenn allerdings aus dem lieben ein böser Nachbar wird, dass sogar die Gartenzwerge finster blicken, können Sie auf Ihre Rechtsschutzversicherung zählen. Die ARAG verhilft Ihnen in allen Lebenslagen zu Ihrem guten Recht. Mit dem privaten Bereich im Individual Rechtsschutz sind die meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten automatisch abgesichert.

 

Beispiele aus der Praxis

Mozarts „Die Entführung aus dem Serail“ open air und sogar gratis – wer würde da nicht jubeln. Familie R. hatte dieses Vergnügen von Juni bis September. Sie wohnte nur einen Steinwurf vom Freilichttheater auf Burg E. Was als Musikgenuss bei der Premiere begann, wurde zu einem allabendlichen Hoffen, die Entführung möge bald glücklich enden. Akustischer Höhepunkt war stets das große Finale um 22.30 Uhr mit einer gehörigen Lautstärke. Nach 78 Entführungen fiel der letzte Vorhang für die Saison. Endlich Ruhe. Das Nachspiel fand dann vor verschiedenen Gerichten statt. Der Bundesgerichtshof hatte schließlich Mitleid. Leiser singen oder früher anfangen hieß die Auflage für das Ensemble. Familie R. hatte ihre Abendharmonie zurück und das gute Gefühl, dass es sich gelohnt hat, um sein Recht zu kämpfen.

Herr P. hatte sich aus Thailand eine exotische Pflanze mitgebracht. Die hatte sich im kühlen Deutschland wunderbar akklimatisiert und gedieh prächtig. Ihr kolossaler Wuchs rief allerdings Nachbar G. auf den Plan beziehungsweise an den Zaun. Er fürchtete um seinen schmalen Reihenhausgarten und zog vor Gericht, um den Pflanzabstand des Wundergewächses amtlich feststellen zu lassen. Das Ende vom Lied: zwei Instanzen, ein Sachverständiger, Kosten vierstellig. Und ein geknickter Herr P. Er hatte eine Vertreterin der Flügelfruchtgewächse importiert. Leider sind diese nicht winterhart.

 

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European Financial Services I  Juli 2000-Oktober 2008 © Marco Lehmann  13.10.2008 21:55:21