Nachbarrecht
Es kann
der Frömmste nicht in
Frieden leben, wenn es dem
bösen Nachbarn nicht
gefällt. Leider ziemlich
wahr. Statt gemeinsam das
bisschen Grün ums Haus zu
genießen, werden
Streitigkeiten vom Zaun
gebrochen, die kein gutes
Ende finden. Ungeachtet
dessen, dass man
möglicherweise ein Leben
lang mit dem „Feind“ Wand an
Wand oder Zaun an Zaun leben
muss.
Die Spanier sagen: Man soll
sich keinen Hof kaufen,
sondern gute Nachbarn.
Leichter gesagt, als getan.
Deshalb ist es wichtig,
nachbarliche Beziehungen
grundsätzlich zu pflegen.
Schließlich versorgt der
nette Mensch von nebenan im
Urlaub Briefkasten und
Pflanzen und ist ein
kostenloser Schutz gegen
Einbrecher.
Wenn allerdings aus dem
lieben ein böser Nachbar
wird, dass sogar die
Gartenzwerge finster
blicken, können Sie auf Ihre
Rechtsschutzversicherung
zählen. Die ARAG verhilft
Ihnen in allen Lebenslagen
zu Ihrem guten Recht. Mit
dem privaten Bereich im
Individual Rechtsschutz sind
die meisten
Nachbarschaftsstreitigkeiten
automatisch abgesichert.
Beispiele aus der Praxis
Mozarts
„Die Entführung aus dem
Serail“ open air und sogar
gratis – wer würde da nicht
jubeln. Familie R. hatte
dieses Vergnügen von Juni
bis September. Sie wohnte
nur einen Steinwurf vom
Freilichttheater auf Burg E.
Was als Musikgenuss bei der
Premiere begann, wurde zu
einem allabendlichen Hoffen,
die Entführung möge bald
glücklich enden. Akustischer
Höhepunkt war stets das
große Finale um 22.30 Uhr
mit einer gehörigen
Lautstärke. Nach 78
Entführungen fiel der letzte
Vorhang für die Saison.
Endlich Ruhe. Das Nachspiel
fand dann vor verschiedenen
Gerichten statt. Der
Bundesgerichtshof hatte
schließlich Mitleid. Leiser
singen oder früher anfangen
hieß die Auflage für das
Ensemble. Familie R. hatte
ihre Abendharmonie zurück
und das gute Gefühl, dass es
sich gelohnt hat, um sein
Recht zu kämpfen.
Herr P. hatte sich aus
Thailand eine exotische
Pflanze mitgebracht. Die
hatte sich im kühlen
Deutschland wunderbar
akklimatisiert und gedieh
prächtig. Ihr kolossaler
Wuchs rief allerdings
Nachbar G. auf den Plan
beziehungsweise an den Zaun.
Er fürchtete um seinen
schmalen Reihenhausgarten
und zog vor Gericht, um den
Pflanzabstand des
Wundergewächses amtlich
feststellen zu lassen. Das
Ende vom Lied: zwei
Instanzen, ein
Sachverständiger, Kosten
vierstellig. Und ein
geknickter Herr P. Er hatte
eine Vertreterin der
Flügelfruchtgewächse
importiert. Leider sind
diese nicht winterhart.