Die
Rechtsanwaltshaftpflicht
Was
geschieht mit ihrer Kanzlei und Ihren
Ersparnissen wenn Sie als
Firmenleiter verunglücken oder wer
übernimmt eigentlich die
Haftung, wenn durch Ihre Arbeit
bei Mandanten ein Schaden entsteht?
Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflicht der
Rechtsanwälte auch
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
genannt, ist in Deutschland eine
Pflichtversicherung der
Rechtsanwälte. Der
bestehende Versicherungsschutz
einer derartigen Absicherung ist
der jeweiligen Kammer lückenlos
vorzuweisen.
Ohne diesen
Nachweis ist eine
Anwaltszulassung zu versagen
bzw. zu widerrufen. Der
Versicherer hat die Gefährdung
des Versicherungsschutzes
gegenüber der zuständigen
Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.
Gesetzlich geregelt wird die
Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte in der
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Die Versicherungssumme muss
derzeit mindestens pro
Versicherungsfall 250.000 Euro
betragen. Die Leistung für alle
innerhalb eines
Versicherungsjahres verursachten
Schäden kann auf 1.000.000 Euro
begrenzt werden. Von den
Versicherungen wird bei diesen
Deckungssummen von einer
"Baby-Versicherung" gesprochen.
Leistungen
des Versicherers:
- Prüfung, ob Sie für den Schaden haftbar sind.
- Zahlung von Entschädigungen, und zwar im Rahmen der individuell vereinbarten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Tätigkeitsschäden.
- Abwehr unberechtigter Forderungen - auch vor Gericht (passive Rechtsschutzversicherung).
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Die
Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung |
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