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Die Rechtsanwaltshaftpflicht

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Die Rechtsanwaltshaftpflicht (Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte)

Die Rechtsanwaltshaftpflicht

 

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RechtsanwaltshaftpflichtversicherungWas geschieht mit ihrer Kanzlei und Ihren Ersparnissen wenn Sie als Firmenleiter verunglücken oder wer übernimmt eigentlich die Haftung, wenn durch Ihre Arbeit bei Mandanten ein Schaden entsteht? Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflicht der Rechtsanwälte auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genannt, ist in Deutschland eine Pflichtversicherung der Rechtsanwälte. Der bestehende Versicherungsschutz einer derartigen Absicherung ist der jeweiligen Kammer lückenlos vorzuweisen.

Ohne diesen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen bzw. zu widerrufen. Der Versicherer hat die Gefährdung des Versicherungsschutzes gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen. Gesetzlich geregelt wird die Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Die Versicherungssumme muss derzeit mindestens pro Versicherungsfall 250.000 Euro betragen. Die Leistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf 1.000.000 Euro begrenzt werden. Von den Versicherungen wird bei diesen Deckungssummen von einer "Baby-Versicherung" gesprochen.


Leistungen des Versicherers: 

  • Prüfung, ob Sie für den Schaden haftbar sind.
  • Zahlung von Entschädigungen, und zwar im Rahmen der individuell vereinbarten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Tätigkeitsschäden.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen - auch vor Gericht (passive Rechtsschutzversicherung).
Die Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung
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European Financial Services I  Juli 2000-Juli 2008 © Marco Lehmann  08.07.2008 15:31:19