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Themen: |
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Aktuelles zur
Rechtsschutzversicherung |
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Informationen zur
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz hilft, Ihre
Nerven zu schonen
Die
ARAG Rechtsschutzversicherung
übernimmt aber nicht nur die
Kosten eines Rechtsstreits: Ohne
Rechtsschutz wird der
rechtsuchende Verbraucher direkt
mit den Auswirkungen weiterer
Änderungen beim Kostenrecht
konfrontiert. Mit einer
Rechtsschutzversicherung merken
Sie davon wenig – denn darum
kümmert sich die ARAG im Rahmen
der Abwicklung Ihres
Rechtsschutzfalls. Schließlich
ist ein Rechtsstreit für Sie
schon nervenaufreibend genug.
-
Rechtsschutz: Ausweg aus
dem neuen Gebührendschungel
Als Laie behalten Sie durch
die Vielzahl an Neuerungen
bei den Anwaltsgebühren und
Gerichtskosten nur schwer
den Überblick. Das kann Sie
– neben der eigentlichen
Gebührenerhöhung –
zusätzlich teuer zu stehen
kommen. Als
ARAG Rechtsschutz-Kunde
brauchen Sie sich darüber
erst gar keine Gedanken zu
machen: Wir suchen immer den
optimalen Weg bei der
Abwicklung der
Rechtsschutzfälle unserer
Kunden.
-
Bauen Sie auf unsere
Anwaltserfahrung
Für Beratung und für
außergerichtliche Tätigkeit
bestimmt der Anwalt die Höhe
seiner Gebühr selbst – etwa
je nach Schwierigkeit und
Umfang des Falles. Er hat
dafür einen gesetzlich
vorgegebenen Rahmen zur
Verfügung. Für
außergerichtliche Tätigkeit
wurde dieser deutlich
erweitert. Die
Beratungsgebühren sollen ab
2006 sogar frei verhandelt
werden. Wenn Sie sich
künftig nicht allein auf Ihr
Verhandlungsgeschick
verlassen wollen, können Sie
als
Rechtsschutz-Kunde der
ARAG auf
einen kompetenten Partner
bauen, der jahrzehntelange
Erfahrung in der
Zusammenarbeit mit Anwälten
hat.
-
Streit um
Rechtsanwaltsgebühren
Der erweiterte Rahmen für
die Bestimmung der
Rechtsanwaltsgebühren wird
noch mehr Diskussionen
zwischen Mandant und Anwalt
über die angemessene
Gebührenhöhe mit sich
bringen. Das kann bis zum
Rechtsstreit um die
Anwaltsgebühr führen. Als
ARAG Rechtsschutz-Kunde
können Sie sich beruhigt
zurücklehnen: Um die
Abrechnung der angemessenen
Gebühren brauchen Sie sich
überhaupt nicht zu kümmern –
das übernehmen wir.
So teuer wird Ihr
Recht
Der aktive
Verbraucherschutz ist
seit der Verteuerung
durch das
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
besonders betroffen:
Überall wo der
Streitwert über die
Kostenhöhe entscheidet,
muss richtig tief in die
Tasche gegriffen werden.
Nicht jedoch, wenn Sie
rechtzeitig mit einer
Rechtsschutzversicherung
vorgebeugt haben.
Informieren Sie sich
über unseren
Rechtsschutz, den
Sie nach Ihren
persönlichen
Bedürfnissen gestalten
können.
Beispiel:
Mieterhöhung
Herr M. bewohnt seit
einigen Jahren eine
Mietwohnung in Köln für
500,- € Kaltmiete. Vor
einigen Wochen hat der
Eigentümer das
Mehrfamilienhaus
verkauft. Der neue
Eigentümer/Vermieter hat
eine Mieterhöhung von 20
% auf 600,- €
ausgesprochen. Hiergegen
wehrt sich Herr M. und
beauftragt einen
Rechtsanwalt mit der
Abwehr der Forderung.
Der Anwalt schreibt den
Vermieter an und weist
die Erhöhung zurück. Der
Vermieter gibt nicht
nach. Das
Mieterhöhungsverlangen
wird gerichtlich geltend
gemacht. Herr M. wird
nach einem
Gerichtstermin
verurteilt, der
Mieterhöhung
zuzustimmen.
Der Rechtsanwalt kann
nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) folgende Rechnung
erstellen:
|
Streitwert:
1.200,00 €
(Jahresmieterhöhung)
außergerichtliche
Tätigkeit |
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1,3
Geschäftsgebühr,
VV 2400 |
|
110,50 € |
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Gerichtsverfahren |
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1,3
Geschäftsgebühr,
VV 3100 |
110,50 € |
|
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anzurechnende
hälftige
Geschäftsgebühr |
- 55,25 € |
|
|
verbleiben |
55,25 € |
55,25 € |
|
1,2
Terminsgebühr,
VV 3104 |
|
102,00 € |
|
Auslagenpauschale,
VV 7002 |
|
20,00 € |
|
19 % MwSt |
|
54,67 € |
|
Gesamtsumme |
|
342,42 € |
Beispiel: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Herr W. aus Düsseldorf
arbeitet seit 3 Jahren
in einer Firma. Sein
Monatsgehalt beträgt
brutto 2.500,00 €. Die
Auftragslage des
Arbeitgebers ist
rückläufig. Aus diesem
Grunde kündigt der
Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis
fristgerecht.
Dies möchte Herr W.
nicht hinnehmen. Wegen
der kurzen Klagefrist
von 3 Wochen erteilt er
seinem Rechtsanwalt
einen Klageauftrag. Nach
seiner Auffassung hätte
der Arbeitgeber andere -
jüngere und ledige -
Arbeitnehmer kündigen
müssen. Da ein Versuch,
den Konflikt noch
außergerichtlich zu
lösen, scheitert, erhebt
der RA beim
Arbeitsgericht
Kündigungsschutzklage.
Vor Gericht wird ein
Vergleich geschlossen.
Gegen Zahlung einer
Abfindung wird das
Arbeitsverhältnis
aufgehoben.
Der Rechtsanwalt des
Herrn W. kann nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) folgende Rechnung
erstellen:
|
Streitwert:
7.500,00 €
(Dreimonatseinkommen,
§ 12 Abs. 7
ArbGG) |
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|
|
1,3
Verfahrensgebühr,
VV 3100 |
|
535,60 € |
|
1,2
Terminsgebühr,
VV 3104 |
|
494,40 € |
|
1,0
Einigungsgebühr,
VV 1003 |
|
412,00 € |
|
Auslagenpauschale,
VV 7002 |
|
20,00 € |
|
19 % MwSt |
|
277,78 € |
|
Gesamtsumme |
|
1.739,78 € € |
| Die
Rechtsschutzversicherung |
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