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Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung

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Rechtsschutz hilft, Ihre Nerven zu schonen

Die ARAG Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nicht nur die Kosten eines Rechtsstreits: Ohne Rechtsschutz wird der rechtsuchende Verbraucher direkt mit den Auswirkungen weiterer Änderungen beim Kostenrecht konfrontiert. Mit einer Rechtsschutzversicherung merken Sie davon wenig – denn darum kümmert sich die ARAG im Rahmen der Abwicklung Ihres Rechtsschutzfalls. Schließlich ist ein Rechtsstreit für Sie schon nervenaufreibend genug.
  • Rechtsschutz: Ausweg aus dem neuen Gebührendschungel

    Als Laie behalten Sie durch die Vielzahl an Neuerungen bei den Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nur schwer den Überblick. Das kann Sie – neben der eigentlichen Gebührenerhöhung – zusätzlich teuer zu stehen kommen. Als ARAG Rechtsschutz-Kunde brauchen Sie sich darüber erst gar keine Gedanken zu machen: Wir suchen immer den optimalen Weg bei der Abwicklung der Rechtsschutzfälle unserer Kunden.

     

  • Bauen Sie auf unsere Anwaltserfahrung

    Für Beratung und für außergerichtliche Tätigkeit bestimmt der Anwalt die Höhe seiner Gebühr selbst – etwa je nach Schwierigkeit und Umfang des Falles. Er hat dafür einen gesetzlich vorgegebenen Rahmen zur Verfügung. Für außergerichtliche Tätigkeit wurde dieser deutlich erweitert. Die Beratungsgebühren sollen ab 2006 sogar frei verhandelt werden. Wenn Sie sich künftig nicht allein auf Ihr Verhandlungsgeschick verlassen wollen, können Sie als Rechtsschutz-Kunde der ARAG auf einen kompetenten Partner bauen, der jahrzehntelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Anwälten hat.

     

  • Streit um Rechtsanwaltsgebühren

    Der erweiterte Rahmen für die Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren wird noch mehr Diskussionen zwischen Mandant und Anwalt über die angemessene Gebührenhöhe mit sich bringen. Das kann bis zum Rechtsstreit um die Anwaltsgebühr führen. Als ARAG Rechtsschutz-Kunde können Sie sich beruhigt zurücklehnen: Um die Abrechnung der angemessenen Gebühren brauchen Sie sich überhaupt nicht zu kümmern – das übernehmen wir.

      So teuer wird Ihr Recht

      Der aktive Verbraucherschutz ist seit der Verteuerung durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz besonders betroffen: Überall wo der Streitwert über die Kostenhöhe entscheidet, muss richtig tief in die Tasche gegriffen werden. Nicht jedoch, wenn Sie rechtzeitig mit einer Rechtsschutzversicherung vorgebeugt haben. Informieren Sie sich über unseren Rechtsschutz, den Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gestalten können.

      Beispiel: Mieterhöhung

      Herr M. bewohnt seit einigen Jahren eine Mietwohnung in Köln für 500,- € Kaltmiete. Vor einigen Wochen hat der Eigentümer das Mehrfamilienhaus verkauft. Der neue Eigentümer/Vermieter hat eine Mieterhöhung von 20 % auf 600,- € ausgesprochen. Hiergegen wehrt sich Herr M. und beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Forderung. Der Anwalt schreibt den Vermieter an und weist die Erhöhung zurück. Der Vermieter gibt nicht nach. Das Mieterhöhungsverlangen wird gerichtlich geltend gemacht. Herr M. wird nach einem Gerichtstermin verurteilt, der Mieterhöhung zuzustimmen.

       
      Der Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgende Rechnung erstellen:
      Streitwert: 1.200,00 € (Jahresmieterhöhung) außergerichtliche Tätigkeit    
      1,3 Geschäftsgebühr, VV 2400   110,50 €
      Gerichtsverfahren    
      1,3 Geschäftsgebühr, VV 3100 110,50 €  
      anzurechnende hälftige Geschäftsgebühr - 55,25 €  
      verbleiben 55,25 € 55,25 €
      1,2 Terminsgebühr, VV 3104   102,00 €
      Auslagenpauschale, VV 7002   20,00 €
      19 % MwSt   54,67 €
      Gesamtsumme   342,42 €

       

      Beispiel: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

      Herr W. aus Düsseldorf arbeitet seit 3 Jahren in einer Firma. Sein Monatsgehalt beträgt brutto 2.500,00 €. Die Auftragslage des Arbeitgebers ist rückläufig. Aus diesem Grunde kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht.
      Dies möchte Herr W. nicht hinnehmen. Wegen der kurzen Klagefrist von 3 Wochen erteilt er seinem Rechtsanwalt einen Klageauftrag. Nach seiner Auffassung hätte der Arbeitgeber andere - jüngere und ledige - Arbeitnehmer kündigen müssen. Da ein Versuch, den Konflikt noch außergerichtlich zu lösen, scheitert, erhebt der RA beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage. Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen. Gegen Zahlung einer Abfindung wird das Arbeitsverhältnis aufgehoben.

       
      Der Rechtsanwalt des Herrn W. kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgende Rechnung erstellen:
      Streitwert: 7.500,00 € (Dreimonatseinkommen, § 12 Abs. 7 ArbGG)    
      1,3 Verfahrensgebühr, VV 3100   535,60 €
      1,2 Terminsgebühr, VV 3104   494,40 €
      1,0 Einigungsgebühr, VV 1003   412,00 €
      Auslagenpauschale, VV 7002   20,00 €
      19 % MwSt   277,78 €
      Gesamtsumme   1.739,78 € €

 

 

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European Financial Services I  Juli 2000-Oktober 2008 © Marco Lehmann  13.10.2008 21:55:20