Reiserecht
Ärger im
Urlaub killt die beste
Erholung. Verlegte
Flugtickets, verlorenes
Gepäck, geplatzter Transfer,
defekte Klimaanlage. Den
Ärger können wir Ihnen
leider nicht nehmen. Wer
aber seine Rechte kennt,
kann ihn zumindest
verringern. Ihr
Reiseprospekt ist
schließlich kein
Wunschzettel, sondern
Grundlage eines Vertrags.
Wenn Sie sich wehren wollen,
brauchen Sie den
ARAG Individual Rechtsschutz
mit Vertrags-Rechtsschutz
und
Schadenersatz-Rechtsschutz.
Von Fall
zu Fall. Beispiele aus der
Praxis.
Nie wieder Türkei?
Familie
U. ist genervt. Die Eltern
nebst dreijährigem
Wirbelwind Lukas und
Teenager Susi hatte einen
Club-Urlaub in Antalya
gebucht. „Lassen Sie sich
von Meer und Sonne
bezaubern! Originelle
Kinderbetreuung garantiert!
Jeden Abend Live-Musik!"
Meer und Sonne waren da, der
Rest Fehlanzeige. Der
Urlaubs-Kindergarten im
Umbau geschlossen, die
Abenddisco lediglich ein
Endlosband Marke „Boney M.".
Tagsüber der pure Stress mit
Lukas (Ich will nach Hause!)
und jeden Abend Flappe bei
Susi. Endlich wieder
arbeiten, lautete schnell
der sehnlichste Wunsch der
Eltern. Soll das alles
gewesen sein? „Nein", fanden
schließlich die Geschädigten
und die Richter gaben ihnen
recht. Vom Club-Urlaub darf
man mehr erwarten, als die
Familie U. es erlebte: 40
Prozent Minderung konnten
sie mithilfe ihres
ARAG
Rechtsschutzes geltend
machen. Auch die Türkei
gewann ihre Reize zurück.
Endlich abheben
Wer wird
denn gleich in die Luft
gehen, wenn der Flieger mal
nicht pünktlich abhebt?
Conny und Jörg G. nahmen es
gelassen, als sie immerhin
sechs Stunden in Frankfurt
auf ihre selbst gebuchte
Maschine Richtung Florida
warten mussten. Sie taten
das einzig Richtige, sie
genossen ihre Ferien in den
USA in vollen Zügen. Erst
nach der Rückkehr forderten
sie von der Airline eine
Minderung des Flugpreises.
Doch die lehnte ab. Jörg G.
übergab die Sache seinem
Anwalt und zwei Monate
später hatte das junge Paar
20 Prozent der Flugkosten
auf seinem Konto. Zum Glück
hat Jörg G. sich getraut, um
sein Recht zu kämpfen. Dank
seiner
Rechtsschutzversicherung
stand er nicht alleine da.
Tipps
für einen unbeschwerten
Urlaub
-
Melden Sie Mängel
sofort! Dazu sind Sie
sogar gesetzlich
verpflichtet. Sie müssen
dem Veranstalter die
Chance geben, das
Problem zu beheben. Ihr
Ansprechpartner ist Ihr
Reiseleiter am
Urlaubsort.
-
Setzen Sie dem
Reiseveranstalter eine
Frist zur Beseitigung
des Mangels.
-
Schreiben Sie ein
Beschwerde-Protokoll.
Das ist wichtig: Datum,
Uhrzeit, Grund der
Beschwerde, Absprachen,
Zeugenaussagen.
-
Sichern Sie Beweise
durch Fotos oder Videos.
-
Melden Sie Ihre
Forderungen unverzüglich
nach Reiserückkehr an.
Sie haben nur einen
Monat Zeit, Ihre Rechte
geltend zu machen.
-
Vergessen Sie nicht:
Auch entgangene
Lebensfreude lässt sich
„ersetzen“, nicht nur
materielle Schäden.