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Die Verkehrsrechtsschutzversicherung

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Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung

Informationen zum Verkehrsrecht / Verkehrsrechtsschutz

 

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Verkehrsrecht

Das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall wird nicht gezahlt. Es gibt Ärger mit der Autowerkstatt. Der Gebrauchte war verbrauchter als angegeben. Ein Bußgeldbescheid scheint ungerechtfertigt. Alles Fälle für den ARAG Verkehrsrechtsschutz.
Damit Sie als Verkehrsteilnehmer im Falle eines Falles zu Ihrem Recht kommen und es auch effektiv durchsetzen können, bietet die ARAG Ihnen ausgezeichneten Rechtsschutz an. Wer bei der ARAG rechtsschutzversichert ist, steht nie alleine da, sondern fährt auf Nummer sicher. Immer. Der ARAG Rechts-Service ist rund um die Uhr für Sie da. Gerne empfehlen wir Ihnen einen kompetenten Anwalt in Ihrer Nähe, im Ausland selbstverständlich einen deutschsprachigen.

Wichtige Regeln aus der Straßenverkehrsordnung.

 

  • Richtige Ausrüstung für jedes Wetter

    Seit dem 1.5.2006 ist die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen (§2 Abs. 3a StVO). Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Sonst können 20 Euro fällig werden. Bei einer dadurch verursachten Behinderung muss sogar ein Betrag von 40 Euro gezahlt werden.

     

  • Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

    Für „Drängler“ wird es künftig teurer. Wer den erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, riskiert ein Bußgeld bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot.

     

  • Bahnübergänge

    Wer beispielsweise beim Blinklicht am Bahnübergang oder wenn sich die Schranken senken vor dem Andreaskreuz nicht wartet, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.

     

  • Fahrten durch Tunnel

    Für Tunneldurchfahrten ohne Abblendlicht werden ab August 2006 mindestens 10 Euro fällig. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Nofall oder bei einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden. Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung sind 15 beziehungsweise 35 Euro fällig. Ein Wenden im Tunnel kostet 40 Euro, in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt gehalten oder geparkt bis zu 25 Euro.

    Beispiele aus der Praxis

    Im Rückspiegel sah Sonja P. das Unheil kommen. Mit ihrem Kleinwagen hatte sie bei Rot an der Ampel gerade noch bremsen können, der schnelle Sportwagen hinter ihr schaffte es nicht mehr. Rums! Wenigstens machte der Fahrer einen netten Eindruck. Klar, er habe Schuld, gab er gleich zu. Sonja P. war beruhigt bei so viel Einsicht, notierte sich Telefonnummer, Adresse und Versicherung des Unfallfahrers und fuhr nach Hause. Wenige Tage später bekam sie ein Schreiben ihrer Versicherung: Der Mann mit dem Sportwagen hatte sein Schuldeingeständnis widerrufen. Sonja P. hätte unvermittelt gebremst, als die Ampel noch Grün gezeigt hätte. Sonja P.: "Ich habe nicht bei Grün gebremst." Aussage steht jetzt gegen Aussage. Sonja P. übergibt den Fall ihrem Anwalt. Es entwickelt sich ein Prozess über viele Monate. Am Ende kommt heraus: Da es keine Zeugen für den Unfall gibt, bleibt jeder der Beteiligten auf der Hälfte seines Schadens sitzen. Die Anwalts- und Gerichtskosten der Sonja P. von insgesamt 1.255,- Euro übernimmt - dank ihrer Rechtsschutzversicherung - die ARAG.
    Wer kann von sich schon sagen, noch nie in eine Gebrauchtwagenfalle getappt zu sein? Wie Hannelore L.: Sie kaufte für 8.500,- Euro einen gebrauchten Wagen. Bei der ersten Inspektion erfuhr sie von ihrer Werkstatt: Das Auto hatte einen erheblichen Unfallschaden, der auch noch laienhaft repariert wurde. Frau L. ärgerte sich über den unseriösen Verkäufer und nahm sich einen Anwalt. Zum Glück, denn sie gewann den Prozess – und musste deshalb auch die 1.090 Euro Anwalts- und Prozesskosten nicht tragen.

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European Financial Services der online Versicherungsvergleich I  Juli 2000-Dezember 2011 © Marco Lehmann  02.12.2011 11:38:18