Die Pferdehaftpflichtversicherung im
Onlineversicherungsvergleich
Pferde - Tiere mit
verborgenen Instinkten.
Vertrauen und Respekt zeichnen
eine gute Beziehung zwischen
Pferd und Mensch aus. Dennoch
bleibt das Pferd ein Tier mit
verborgenen Instinkten und somit
unberechenbar für Sie.
Besonders bei häufig
wechselnden Reitern erhöht sich
das Risiko unvorhersehbarer
Reaktionen um ein Vielfaches.
Halten Sie das Risiko deshalb so
gering wie möglich und sichern
Sie sich umfassend ab. Nutzen
Sie daher unsere
Vergleichsrechner zur
Pferdeversicherung und
vergleichen Sie.
| §
833 Satz I des
Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Tier ein
Mensch getötet oder der
Körper oder die
Gesundheit eines
Menschen verletzt oder
eine Sache beschädigt,
so ist derjenige,
welcher das Tier hält,
verpflichtet, dem
Verletzten den daraus
entstehenden Schaden zu
ersetzen. [...] |
Die häufigste
Tierhalterhaftpflichtversicherung
ist übrigens die
Hundehaftpflichtversicherung
gefolgt von der Absicherung von
Pferden, die
Pferdeversicherung,
welche neben den durch Hunden
verursachten Schäden
statistisch auch auf Platz zwei
liegen. Eine Absicherung der
Tiere ist unbedingt ratsam.
Nutzen Sie auch zur
Pferdehaftpflichtversicherungsberechnung
unsere Rechner zum
online Versicherungsvergleich - Versicherungen einfach online vergleichen.
Haftet die Versicherung auch wenn jemand anderer das Tier führt?
Da der Halter eines Tieres immer derjenige ist, der die Aufsichtspflicht hat, schließt die Versicherung selbstverständlich auch immer andere Personen mit ein, nämlich immer die Person die zum Zeitpunkt des Schadens das Tier beaufsichtigt.
Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Halter/Hüter des Tieres in dieser Zeit quasi an Stelle des Versicherungsnehmers tritt und somit Schäden die der Hund ihm selbst zufügt nicht gedeckt sind.
Was ist wenn mein Tier ein anderes Tier verletzt?
Eine Haftpflichtversicherung deckt immer die gesetzlichen Haftungsansprüche des Geschädigten. Es ist also immer relevant, wie der Gesetzgeber einen Sachverhalt betrachtet.
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich, nach Gesetz, um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Von einem Tier geht grundsätzlich eine so genannte Tiergefahr aus. Die bloße Anwesendheit eines Tieres bedeutet also schon ein gewisses Risiko.
Im Schadensfall kommt es allein auf das Ausmaß und die Verteilung der Tiergefahr der beteiligten Tiere an. Sind an einem Schadensfall also mehrere Tiere beteiligt, ohne das dem Halter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann kann der Versicherer den Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen.
Was ist wenn
das versicherte Tier stirbt?
Nach Meldung an den Versicherer
erlischt die Versicherung per
sofort. Selbes gilt auch wenn
Ihnen das Tier nachweislich
abhanden gekommen ist.
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