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Aktuelles zur
Rechtsschutzversicherung |
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Informationen zum Verkehrsrecht
/ Verkehrsrechtsschutz
Verkehrsrecht
Das
Schmerzensgeld nach einem
Verkehrsunfall wird nicht
gezahlt. Es gibt Ärger mit
der Autowerkstatt. Der
Gebrauchte war verbrauchter
als angegeben. Ein
Bußgeldbescheid scheint
ungerechtfertigt. Alles
Fälle für den ARAG
Verkehrsrechtsschutz.
Damit Sie als
Verkehrsteilnehmer im Falle
eines Falles zu Ihrem Recht
kommen und es auch effektiv
durchsetzen können, bietet
die ARAG Ihnen
ausgezeichneten Rechtsschutz
an. Wer bei der ARAG
rechtsschutzversichert ist,
steht nie alleine da,
sondern fährt auf Nummer
sicher. Immer. Der ARAG
Rechts-Service ist rund um
die Uhr für Sie da. Gerne
empfehlen wir Ihnen einen
kompetenten Anwalt in Ihrer
Nähe, im Ausland
selbstverständlich einen
deutschsprachigen.
Wichtige
Regeln aus der
Straßenverkehrsordnung.
-
Richtige Ausrüstung für
jedes Wetter
Seit
dem 1.5.2006 ist die
Ausrüstung von
Kraftfahrzeugen an die
Wetterverhältnisse
anzupassen (§2 Abs. 3a
StVO). Hierzu gehören
insbesondere eine
geeignete Bereifung und
Frostschutzmittel in der
Scheibenwaschanlage.
Sonst können 20 Euro
fällig werden. Bei einer
dadurch verursachten
Behinderung muss sogar
ein Betrag von 40 Euro
gezahlt werden.
-
Abstand zu einem
vorausfahrenden Fahrzeug
Für
„Drängler“ wird es
künftig teurer. Wer den
erforderlichen Abstand
zu einem vorausfahrenden
Fahrzeug nicht einhält,
riskiert ein Bußgeld bis
zu 250 Euro und drei
Monate Fahrverbot.
-
Bahnübergänge
Wer
beispielsweise beim
Blinklicht am
Bahnübergang oder wenn
sich die Schranken
senken vor dem
Andreaskreuz nicht
wartet, muss mit einem
Bußgeld von 150 Euro und
einem Monat Fahrverbot
rechnen.
-
Fahrten durch Tunnel
Für
Tunneldurchfahrten ohne
Abblendlicht werden ab
August 2006 mindestens
10 Euro fällig. Das
Wenden im Tunnel ist
verboten. Im Nofall oder
bei einer Panne sollen
nur vorhandene Nothalte-
und Pannenbuchten
genutzt werden. Bei
einer Gefährdung oder
Sachbeschädigung sind 15
beziehungsweise 35 Euro
fällig. Ein Wenden im
Tunnel kostet 40 Euro,
in einer Nothalte- oder
Pannenbucht unberechtigt
gehalten oder geparkt
bis zu 25 Euro.
Beispiele aus der Praxis
Im
Rückspiegel sah Sonja P.
das Unheil kommen. Mit
ihrem Kleinwagen hatte
sie bei Rot an der Ampel
gerade noch bremsen
können, der schnelle
Sportwagen hinter ihr
schaffte es nicht mehr.
Rums! Wenigstens machte
der Fahrer einen netten
Eindruck. Klar, er habe
Schuld, gab er gleich
zu. Sonja P. war
beruhigt bei so viel
Einsicht, notierte sich
Telefonnummer, Adresse
und Versicherung des
Unfallfahrers und fuhr
nach Hause. Wenige Tage
später bekam sie ein
Schreiben ihrer
Versicherung: Der Mann
mit dem Sportwagen hatte
sein Schuldeingeständnis
widerrufen. Sonja P.
hätte unvermittelt
gebremst, als die Ampel
noch Grün gezeigt hätte.
Sonja P.: "Ich habe
nicht bei Grün
gebremst." Aussage steht
jetzt gegen Aussage.
Sonja P. übergibt den
Fall ihrem Anwalt. Es
entwickelt sich ein
Prozess über viele
Monate. Am Ende kommt
heraus: Da es keine
Zeugen für den Unfall
gibt, bleibt jeder der
Beteiligten auf der
Hälfte seines Schadens
sitzen. Die Anwalts- und
Gerichtskosten der Sonja
P. von insgesamt 1.255,-
Euro übernimmt - dank
ihrer
Rechtsschutzversicherung
- die ARAG.
Wer kann von sich schon
sagen, noch nie in eine
Gebrauchtwagenfalle
getappt zu sein? Wie
Hannelore L.: Sie kaufte
für 8.500,- Euro einen
gebrauchten Wagen. Bei
der ersten Inspektion
erfuhr sie von ihrer
Werkstatt: Das Auto
hatte einen erheblichen
Unfallschaden, der auch
noch laienhaft repariert
wurde. Frau L. ärgerte
sich über den unseriösen
Verkäufer und nahm sich
einen Anwalt. Zum Glück,
denn sie gewann den
Prozess – und musste
deshalb auch die 1.090
Euro Anwalts- und
Prozesskosten nicht
tragen.
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