Die
Ausbildungsversicherung
Es
handelt sich bei der
Ausbildungsversicherung
um eine Kapitalversicherung wie
z.B. eine
Kapital-Lebensversicherung,
bei der die Versicherungssumme
zusammen mit dem Gewinn
(Ablaufleistung) zu einem
bestimmten Termin oder
Auszahlungsdatum fällig wird.
Diese
Vorsorgeversicherung
wird von einer Verwandten oder
anderen nahe stehenden Person
für ein Kind
abgeschlossen. Die
Ablaufleistung bzw.
Versicherungssumme wird dann zum
Versicherungsablauf ausgezahlt
oder wenn das Kind das zuvor
vereinbarte Versicherungsalter
erreicht hat.
Wenn der Verwandt oder der
Elternteil der den
Versicherungsschutz beantrag hat
sterben sollte wird die
Versicherung beitragsfrei
weitergeführt.
Es müssen dann keine
Beitragszahlungen mehr geleistet
werden. Eine Todesfallsleistung
wie in einer
Risikolebensversicherung wird
nicht fällig.
| Die
Ausbildungsversicherung |
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Rechner der Versicherungsgesellschaft zur Ermittlung der Versicherungsprämie
zur
Ausbildungsversicherung: |
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