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Informationen über Aktien
Die Dividende ist die jährliche Gewinnausschüttung einer
Aktie. Sie ist vom Bilanzgewinn abhängig, den das Unternehmen im Geschäftsjahr ausweist. Unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes und der Satzung beschließt die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung. Der Gewinn eines Aktionärs richtet sich nach seinem Anteil am Gesellschaftskapital.
Sollte eine Kapitalerhöhung stattfinden, können die Emissionsbedingungen vorsehen, dass neue
Aktien für das laufende Geschäftsjahr eine geringere Dividendenberechtigung erhalten als Aktien, die bereits im Umlauf befindlich sind.
25% Kapitalertragssteuer wird von der Dividende einbehalten. Bei späterer Steuerveranlagung wird der Einbehalt als Vorauszahlung gewertet. Für die von der Gesellschaft bereits abgeführte Körperschaftssteuer erhalten die Aktionäre eine Steuergutschrift. Diese Steuergutschrift von der Körperschaftssteuer beträgt 3/7 der Dividende. Die Kapitalertragssteuer und die Körperschaftssteuer wird ausbezahlt, wenn dem Kreditinstitut ein Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freibetrag vorliegt.
Eine Stückaktie bezeichnet einen in der Satzung festgelegten Anteil des Grundkapitals. Der Anteil der Aktien wird nicht in einem Geldbetrag ausgedrückt, sondern durch deren Stückzahl. Die Rechte und die Beteiligungsquote eines Aktionärs ergeben sich also aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen zu der insgesamt ausgegebenen Aktienstückzahl. Der Betrag einer Aktie
muss mindestens 1 Euro betragen.
Sollte die Gesellschaft beschließen, z.B. von der Nennwertaktie auf die Stückaktie zu wechseln, ergeben sich wirtschaftlich und wertmäßig keine Unterschiede, solange die festgelegte Stückzahl der Aktien und das Grundkapital unverändert bleiben.
Es ist für die Vermögensanlage unerheblich, ob der Aktionär Stück- oder Nennwertaktien kauft. Der Kurs einer Aktie kann vom Nennwert abweichen. Aus Angebot und Nachfrage ergibt sich der Kurswert einer Aktie. Der Kurswert zeigt die Wertzuwächse und die Werteinbußen des Vermögens einer Aktiengesellschaft.
Die Aktie ist ein Risikopapier, sie garantiert weder Kursgewinne noch Dividenden. Bei einer Dividendenausschüttung steht dem Aktionär immer ein bestimmter Anteil daran zu.
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Bezugsrecht:
Bei einer Kapitalerhöhung werden durch das Bezugsrecht bestehende Stimmrechtsverhältnisse gesichert. Durch das Bezugsrecht werden mögliche Vermögensnachteile ausgeglichen.
Wahrung der Stimmrechts- und Beteiligungsverhältnisse:
Die Wahrung der Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft ist die Aufgabe des Bezugsrechts. Bei einem Aktionär, der sein Bezugsrecht nutzt, bleibt der Anteil an der Gesellschaft gleich. Die Erhaltung der Beteiligungsquote hat für Großaktionäre mehr Priorität bei ihrer Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung als bei Privatanlegern.
Schutz vor Vermögensverlusten:
Eine weitere Aufgabe des Bezugsrechtes ist der Schutz vor Vermögensverlusten. Nach der Kapitalerhöhung bildet sich ein Mittelkurs. Dieser errechnet sich durch die neuen Aktien mit niedrigerem Kurs und der Notierung der alten Aktien. Der Mittelkurs liegt unter dem Kurs der alten Aktien und über dem Emissionskurs der neuen Aktien. Der Aktionär wird für die alten Aktien bei der neuen Notierung einen Kursverlust hinnehmen müssen, während der Aktionär für die jungen Aktien einen Kursgewinn erzielt.
Kursgewinne und -verluste soll das Bezugsrecht kompensieren, d.h. durch die Kapitalerhöhung bleibt das Vermögen des Aktionär unverändert, egal, ob er das Bezugsrecht ausübt oder nicht. Es wird nur eine Vermögensumschichtung von liquiden Mitteln in Aktien oder umgekehrt stattfinden. Die Erwartungen der Marktteilnehmer, die sie mit der Kapitalerhöhung und den Zukunftsaussichten der Gesellschaft verbinden, spiegeln sich in den Aktienkursen und den Bezugsrechtsnotierungen wider. Es können sich dadurch
Vermögens Veränderungen ergeben. Wenn nach einer Kapitalerhöhung Kurssteigerungen eintreten, hat der Anleger einen finanziellen Vorteil. Die Dividende der Aktie sollte zumindest gleich bleiben.
Bezugsfrist und Bezugsrechtshandel:
Der festgelegte Ausgabepreis neuer Aktien liegt unterhalb des Börsenkurses der Altaktien. Die Bezugsfrist beträgt 2 Wochen. In dieser Zeit hat der Aktionär die Möglichkeit, neue Aktien zum Ausgabepreis - gegen die
Abgabe entsprechender Bezugsrechte - zu erwerben. Die Anzahl der zu kaufenden Aktien ist vom Bezugsrecht abhängig. Auf den Kurs der Altaktie erfolgt am ersten Tag der Bezugsfrist ein Abschlag. Dieser Abschlag errechnet sich aus der Höhe des rechnerischen Wertes des Bezugsrechts. Das heißt, die Aktie wird an der Börse als "exBR" (ex-Bezugsrecht) gehandelt und notiert. Während der Bezugsfrist wird das Bezugsrecht an der Börse selbstständig gehandelt. Ein Aktionär der Gesellschaft kann sich eine erforderliche Anzahl an Bezugsrechten hinzukaufen, wenn er nicht genügend Aktien besitzt, um weitere zu erwerben. Der Aktionär kann auch überschüssige Bezugsrechte veräußern. Wenn der Aktionär bis zum vorletzten Tag kein Anweisungen an sein Kreditinstitut gegeben hat, verkauft die Bank automatisch am letzten Tag der Bezugsfrist die Bezugsrechte an der Börse.
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