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Die Handyversicherung / Elektronikschutzbrief

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Fragen zur Handyversicherung

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Wo kann ich den Elektronik-Schutzbrief abschließen?

So einfach geht es: Sie können Ihr Handy oder andere elektronische Geräte versichern, egal wo Sie sie gekauft haben.

Das Gerät darf nicht älter als drei Monate sein.

Es darf zudem kein Ausstellungsstück oder Reimport sein

Schließen Sie hier direkt online ab. 

Mein Gerät ist älter als 3 Monate. Kann ich dieses versichern?

Leider nein, das Gerät darf nicht älter als drei Monate sein (es gilt das Rechnungsdatum). 

Kann ich mein Prepaid-Handy versichern?

Ja, die Handyversicherung Plus ist unabhängig von einem Provider-Vertrag abschließbar. 

Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich trotzdem mein Gerät versichern?

Ja, allerdings muss der Versicherungsnehmer laut Gesetz mindestens 18 Jahre alt sein. Ist der Gerätebesitzer unter 18 Jahre alt, können Eltern oder andere gesetzliche Vertreter den Elektronik-Schutzbrief auf das Gerät (Handy, iPod usw.) abschließen. 

Wann erhalte ich meine Versicherungspolice?

Drei Minuten nach dem Online-Abschluss schicken wir Ihnen Ihre Police per E-Mail zu. Entsprechend dem gewünschten Versicherungsbeginn sind Sie auch sofort versichert. Bei Zusendung per Post werden Sie die Police ein bis zwei Werktage nach Abschluss der Versicherung erhalten. 

Wann beginnt mein Versicherungsschutz?

Sie genießen sofort nach Zugang der Police Versicherungsschutz. Diese erhalten Sie drei Minuten nach dem Online-Abschluss per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz nur besteht, wenn Ihr erster Beitrag erfolgreich per Lastschrift eingezogen werden konnte. 

Wo bin ich versichert?

Der Elektronik-Schutzbrief gilt weltweit. 

Wo erfahre ich, wieviel mein Gerät wert war/ist?

Den tagesaktuellen Kaufpreis (Bei Handys und PDA mit integrierter Telefonfunktion ohne Vertrag bzw. Prepaid-Karte) erfahren Sie von Ihrem Händler oder direkt beim Hersteller. 

Wie zahle ich meinen Beitrag?

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir ziehen Ihren Beitrag bequem per Lastschrift einmal im Jahr ein. 

Was muss ich tun, wenn mein Gerät geklaut wurde bzw. defekt ist?

Melden Sie den Diebstahl der ino24 clever versichert GmbH. Sie können dies online über www.schadenmelden.de oder schriftlich an die ino24 clever versichert GmbH, Riedbachstr. 5 in 74385 Pleidelsheim, melden. Zeigen Sie einen Diebstahl unverzüglich bei der Polizei an. Bei Handy und PDAs mit Telefonfunktion lassen Sie Ihre SIM-Karte bei Ihrem Mobilfunkbetreiber sperren. Bitte denken Sie daran, dass der Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden bei der ino24 clever versichert GmbH zu melden ist. 

Was passiert im Falle eines Diebstahls? Bekomme ich mein Geld zurück oder ein neues Gerät? Was ist, wenn es das Gerät gar nicht mehr gibt?

Wenn Ihr Gerät gestohlen wurde, erhalten Sie von der Versicherung ein Gerät gleichen Typs. Sollte das Gerät am Markt nicht mehr erhältlich sein (Modellwechsel), so bekommen Sie ein gleichwertiges Gerät zugesandt. 

Kann ich während der Vertragslaufzeit von 24 Monaten das Gerät wechseln?

Leider nein. Sie können eine neue Versicherung für Ihr Gerät abschließen und den alten Vertrag kündigen. 

 
 
Der Elektronik-Schutzbrief
Bei Fragen zum Elektronikschutzbrief nutzen Sie unser Formular

 

Was möchten Sie als nächstes tun?
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European Financial Services I  Juli 2000-Juli 2008 © Marco Lehmann  08.07.2008 15:59:37