Die
Riester-Rente im
Onlineversicherungsvergleich und
Onlinevergleichsrechner zur
Riesterförderung
Wir
helfen Ihnen beim errechnen
Ihrer Riesterförderung! Die
Grundlage der so genannten
Riester-Förderung ist ein
privater Sparvertrag zwischen
dem Versicherten und der Bank,
Versicherung oder
Fondsgesellschaft.
Zunächst schließt der Sparer einen
Altersvorsorgevertrag ab. Dabei sollte es möglich sein, die Beiträge variabel dem Bruttoeinkommen des Vorjahres anzupassen.
Die Beiträge werden dann durch den Anbieter vom Girokonto des Sparers abgebucht. Um dem Sparer einen vollständigen Überblick zu gewährleisten, erhält dieser am Jahresende einen Kontoauszug. Mit diesem Kontoauszug wird ein Antrag auf Zulagengewährung verschickt. Diesen Zulagenantrag muss der Sparer vervollständigen und unterschrieben an den Anbieter zurückschicken.
Bei neueren Riesterverträgen
und nachträglich zu den alten
Verträgen gibt es auch einen so
genannten Dauerzulagenantrag
für die Riester Rente. Damit
muss die Riester-Förderung nur
ein mal beantragt werden und
wird trotzdem jährlich
gutgeschrieben. Eine Kopie dieses Antrags kann der Sparer nun mit der Einkommensteuererklärung an sein zuständiges Finanzamt schicken. Das Finanzamt prüft, ob es einen zusätzlichen Steuervorteil gewähren muss und überweist
gegebenenfalls den Betrag an den
Anleger zurück.
Riester-Rente zu Vorzugskonditionen sichern Laut Finanztest lohnt sich die Riester-Rente für fast jeden! Schließlich warten neben den Zulagen auch noch Steuerersparnisse auf Sie. So kann bereits mit geringen Beiträgen eine Altersvorsorge aufgebaut werden. Mit Fonds-vermittlung24.de lohnt sich die Riester-Rente gleich doppelt. Denn Fondsvermittlung24.de bietet attraktive Rabatte auf die Abschlusskosten der Riester-Rente.
Nutzen Sie auch zur
Altersvorsorge unsere Rechner
zum
Onlineversicherungsvergleich.

Gibt es einen Steuervorteil?
Ja, im Rahmen des § 10a, Abs. 1 EStG können die Beiträge inkl. der Zulagen steuerlich geltend gemacht werden. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben.
Kann
ich mir auch eine
Kapitalabfindung auszahlen
lassen? Nein, es gibt
derzeit eine Pflicht zur
monatlichen Rente. Anders als in der normalen privaten Rentenversicherung können Sie hier das Geld nicht auf einmal in Form einer Kapitalabfindung ausgezahlt bekommen. Einzige
Möglichkeit ist eine
Teilauszahlung von bis zu 30
Prozent des Versicherungswertes.
Kann ich den
Versicherer wechseln?
Ja, Sie können Ihrem bisherigen Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt zu einem anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten übertragen werden.
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