Die
Rürup-Rente im
Versicherungsvergleich
Die
Grundlage der so genannten
Rürup-Rente ist ähnlich wie bei
der Riestervorsorge ein
privater Sparvertrag zwischen
dem Versicherten und der Bank,
Versicherung oder
Fondsgesellschaft.
Zunächst schließt der Sparer einen
Altersvorsorgevertrag
ab. Dabei sollte es möglich
sein, die Beiträge variabel dem
Bruttoeinkommen des Vorjahres
anzupassen. Die Rürup-Rente ist
seit Beginn des Jahres 2005 als
eine zusätzliche Sparform der
privaten Altersvorsorge
eingeführt und beibehalten
worden. Entwickelt und
eingeführt durch den Politiker
und Ökonom Rürup - Daher dieser
Name. Diese Rürup-Rente kann nun
in dieser Form als private
Rentenversicherung in
unterschiedlicher Form angelegt
werden. Die Rente kann als
klassische Rentenversicherung
oder wie in unserem
Onlinevergleichsrechner als
fondgebundene Lebens- bzw.
Rentenvorsorge abgeschlossen
werden.
Eine Rürup-Rente ist
aber auch als Lebensversicherung
nach dem britischen Vorbild
möglich. Die Rentenzahlung oder
auch Rentenleistung darf bei der Rürup-Rente dennoch nicht wie in
der herkömmlichen
Lebensversicherung als Summe
oder Einmalzahlung ausgezahlt
werden, es besteht für diese
Form der Rentenversicherung also
kein Kapitalwahlrecht wie Sie es
bei der klassischen
Rentenversicherung haben. Im
Falle des Todes bekommen die
Hinterbliebenen des
Versicherungsnehmers auch nicht
wie in der Lebensversicherung
eine Todesfallleistung. Das
eingezahlte Kapital wird nicht
erstattet und die Erben gehen
leer aus. Für diesen Fall hilft
nur eine zur Rürup-Rente
zusätzlich vereinbarte
Risikolebensversicherung
Abhilfe. Nutzen Sie auch zur
Altersvorsorge unsere Rechner
zum
Onlineversicherungsvergleich.
Kapitalertragssteuer,
Besteuerung allgemein der
Rürup-Rente
Die Einkommensteuer wird auch für
die staatlich geförderte
Rürup-Rente fällig. Die
Besteuerung beginnt in diesem
Falle nach dem Eintritt des
Versicherungsfalles und ist
momentan unterschiedlich
progressiv gestaffelt. Bei
Verträgen, die heute die fällige
Rente bereits auszahlen müssen,
werden nur 50% der Erträge
besteuert, ab dem Jahr 2040 ist
aber die komplette Rente, also zu
100% steuerpflichtig. Daher muss
im Einzelfall geprüft werden ob
für alle, die Heute unter 40 Jahre
sind eine Rürup-Rente Sinn macht.
Fragen Sie uns - Wir beraten Sie
gerne. Zum Abschluss kann gesagt
werden, das Sie für eine
umfassende Rentenberatung nicht
an einem kurzen Analysegespräch
vorbeikommen - kontaktieren sie
uns einfach.
| Die
Rürup-Rente im Vergleich |
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