Die
Vermieterhaftpflichtversicherung
Die
Vermieterhaftpflichtversicherung,
auch
Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht
genannt, benötigt nur ein
Hausbesitzer oder ein Besitzer
eines unbebauten Grundstücks
bzw. Eigentümer von
Ladenlokalen. Selbstnutzer von Gebäuden
wie Häuser, Eigentumswohnungen
und ähnliche haben diesen
Schutz bereits bei dem
Privathaftpflichtversicherer
eingedeckt.
Sie sind als Vermieter und
Hauseigentümer in der vollen
Verantwortung für Personen und
Sachschäden sowie
Vermögensschäden die bei
Nutzung der von Ihnen
vermieteten Objekte auftreten.
Diese Haftung erstreckt sich wie
in der
Privathaftpflichtversicherung
unbegrenzt über Ihr aktuelles
und zukünftiges Vermögen. Als Hausbesitzer und
Vermieter unterliegen Sie in
diesem Bereich einem nicht zu
unterschätzenden Risiko der
Haftung die zum Beispiel durch
herab fallende Teile des
Gebäudes einen Personenschaden
oder auch Sachschaden am
Eigentum des Mieters anrichten
kann. Nutzen Sie auch zur
Berechnung der
Haus- und Grundbesitzerhaftflichtversicherung
unsere Rechner zum
Onlineversicherungsvergleich.
Was leistet die
Vermieterhaftpflichtversicherung?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung von
u. a. der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
der Instandhaltungspflicht
(herab fallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.)
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben: Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Wie teuer ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Der Beitrag ist abhängig von der Höhe des Bruttojahresmietwertes bzw. der Anzahl der Wohneinheiten (vermietete Wohnungen).
Was
muss ich besonders beachten?
Wichtig
auch hier wieder der korrekt
angegebene Zustand des Hauses
bzw. des Objektes bei Antragstellung
beziehungsweise geplante
Umbaumaßnahmen.
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Leistungsempfehlung:

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