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Wohnriester

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Ihre persönliche Altersvorsorge als Wohnriester

Der Wohnriester

 

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Riesterrente und WohnriesterEin Kabinettsbeschluß vom Juni 2008 sieht den so genannten Wohnriester für bestehende und neu abzuschließende Riesterrenten vor. Mit diesem Beschluß wurde die Wohn-Riester Förderung, welche den Gesetzgeber rund eine Milliarde Euro zusätzlich pro Jahr kosten wird, für das Eigenheim beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß angespartes Guthaben aus der Riesterrente nun nicht zwingend verrentet werden muss, sondern auch in einer Summe zur Rückzahlung von Wohndarlehen und zur Entschuldung des Eigenheims benutzt werden kann. Beim Wohnriester ist es nun ohne Abzüge und ungedeckelt möglich vor Ablauf Geld zu entnehmen. Diese Entnahme bleibt sogar vorerst steuerfrei - Voraussetzung ist die Verwendung für diese wohnwirtschaftlichen Zwecke.

Das entnommene Guthaben wird zwar nicht auf das private Girokonto ausbezahlt aber es wird auf ein Wohnförderkonto umgeschichtet welches sogar verzinst werden soll. Das entnommene Geld kann man dann jederzeit in den Riestervertrag wieder einbezahlen; was sogar mit erneuter Förderung belohnt wird. Dies lässt den Sparer deutlich flexibler auf Umstände reagieren welche vielleicht bei Abschluß des Vertrages noch nicht vorhersehbar waren.

Die Riester Rente an sich ist ein privater Sparvertrag zwischen dem Versicherten und des Anbieters wie z. B. eine Versicherung. Zunächst schließt der Sparer die Riesterrente als Altersvorsorgevertrag ab. Dabei sollte es möglich sein, die Beiträge variabel dem Bruttoeinkommen des Vorjahres anzupassen. Die Beiträge werden dann durch die Anbietergesellschaft vom Konto des Riestersparers abgebucht.

Gibt es einen Steuervorteil? Ja, im Rahmen des § 10a, Abs. 1 EStG können die Beiträge inkl. der Zulagen steuerlich geltend gemacht werden. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben.

Kann ich mir auch eine Kapitalabfindung auszahlen lassen? Nein, es gibt derzeit eine Pflicht zur monatlichen Rente. Anders als in der normalen privaten Rentenversicherung können Sie hier das Geld nicht auf einmal in Form einer Kapitalabfindung ausgezahlt bekommen. Einzige Möglichkeit ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Versicherungswertes. Einzige Ausnahme ist der Wohnriester bei der Verwendung des Guthabens zu wohnwirtschaftlichen Zwecken.

Kann ich den Versicherer wechseln? Ja, Sie können Ihrem bisherigen Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt zu einem anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten übertragen werden.

Die Riester-Rentenförderung (Wohnriester)
Unsere Preis-/Leistungsempfehlung in der Riester Rente:


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European Financial Services I  Juli 2000-Oktober 2008 © Marco Lehmann  13.10.2008 21:55:16