Die Hundehaftpflichtversicherung
Als Tierliebhaber und auch
Tierhalter wissen Sie, das Ihr
Liebling unberechenbar sein
kann. Was wenn Ihr Tier sich
losreißt und eine viel
befahrene Straße überquert und
Fahrzeuge beim Ausweichen
einander auffahren. Wer zahlt dann? Laut § 833 Satz I des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Oder: Die Ledercouch Ihres
Nachbarn oder die Hose Ihres
Briefträgers - sollten diese
die Bekanntschaft mit dem Gebiss
Ihres kleinen Lieblings machen,
wird das unter Umständen teuer
für Sie als Halter. Wie auch
Ihr Tier sind auch die
finanziellen Folgen eines
Schadens vorher
unberechenbar.
Hat Ihr Tier eine Krankenversicherung? Ist die Katze gesund, freut sich der Mensch - das gilt übrigens auch für Hunde! Damit das so bleibt, sollten Sie Ihren Liebling regelmäßig zum Gesundheitscheck bringen. Die Kosten trägt natürlich Ihre Krankenversicherung - die AGILA.
Informieren Sie sich hier! Während
normale Kleinhaustiere wie
Hamster, Katzen, Hasen in der
privaten Haftpflichtversicherung
mitversichert sind, sieht die
Sache bei den größeren
Lieblingen schon anders
aus.
| Sie
träumen schon lange von
einer Reise quer durch
Europa? Aber ein
Urlaub ohne Ihren
Liebling kommt für Sie
nicht in Frage. Sie
können unbesorgt
buchen, denn bei den
Top-Hundehaftpflichttarifen
sind Sie mit Ihrer
Hundehalterhaftpflichtversicherung
auch im europäischen
Ausland versichert. |
Für
Personen- Sach- und
Vermögensschäden die ihre
Liebsten anrichten sind Sie als
Halter bzw. Besitzer voll in der
Haftung - sogar mit ihrem
Privatvermögen. Deshalb kann es
durchaus sinnvoll sein, sein
Tier bei häufigen Kontakt mit
anderen Menschen separat gegen
Haftpflichtschäden zu
versichern. Hier kommt
diese Hundeversicherung ins
Spiel. Die häufigste
Tierhalterhaftpflichtversicherung
ist übrigens die
Hundehaftpflichtversicherung
gefolgt von der Absicherung von
Pferden, die neben den Hunden
statistisch auch in der
Schadensstatistik auf Platz zwei
liegen. Eine Absicherung der
Tiere ist unbedingt ratsam.
Einen online
Versicherungsvergleich können
Sie zur Hundehaftpflicht in
wenigen Minuten selbst erledigen
oder Sie nutzen zur Berechnung
von Hundehaftpflichttarifen
unsere Rechner zum
Onlineversicherungsvergleich.
Haftet die Versicherung auch wenn jemand anderer das Tier führt?
Da der Halter eines Tieres immer derjenige ist, der die Aufsichtspflicht hat, schließt die Versicherung selbstverständlich auch immer andere Personen mit ein, nämlich immer die Person die zum Zeitpunkt des Schadens das Tier beaufsichtigt.
Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Halter/Hüter des Tieres in dieser Zeit quasi an Stelle des Versicherungsnehmers tritt und somit Schäden die der Hund ihm selbst zufügt nicht gedeckt sind.
Was ist wenn mein Tier operiert
werden muß?
Riskieren Sie nichts! Eine Tieroperation kann teuer werden. Sichern Sie Ihren Liebling jetzt mit der OP-Versicherung der AGILA ab! Deutlich geringere Prämie als für eine Tierkrankenvollversicherung.
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Was ist wenn mein Tier ein anderes Tier verletzt?
Eine Haftpflichtversicherung deckt immer die gesetzlichen Haftungsansprüche des Geschädigten. Es ist also immer relevant, wie der Gesetzgeber einen Sachverhalt betrachtet.
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich, nach Gesetz, um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Von einem Tier geht grundsätzlich eine so genannte Tiergefahr aus. Die bloße Anwesendheit eines Tieres bedeutet also schon ein gewisses Risiko.
Im Schadensfall kommt es allein auf das Ausmaß und die Verteilung der Tiergefahr der beteiligten Tiere an. Sind an einem Schadensfall also mehrere Tiere beteiligt, ohne das dem Halter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann kann der Versicherer den Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen.
Was ist wenn
das versicherte Tier stirbt?
Nach Meldung an den Versicherer
erlischt die Versicherung per
sofort. Selbes gilt auch wenn
Ihnen das Tier nachweislich
abhanden gekommen ist.
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