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Bei Auslandsreisen ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen gilt der Versicherungsschutz nur in den Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht. Im Falle eines Arztbesuches müssen Sie erhebliche Formalitäten erledigen und es kann Ihnen trotzdem passieren, dass der Arzt oder das Krankenhaus die gesetzliche Krankenversicherung nicht akzeptiert und auf Barzahlung besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den möglicherweise lebensrettenden Krankenrücktransport nicht. Im Falle des Falles können so Kosten auf Sie zukommen, die tausende von Euro betragen können Mit einer privaten Reiseversicherung werden alle Krankheitskosten im Ausland und der Krankenrücktransport aus dem Ausland zu 100 % übernommen. Jeder, der eine Auslandsreise plant, sollte frühzeitig den so genannten Auslands-Krankenversicherungsschein bei der Krankenkasse beantragen. Man sollte das Urlaubsland genau angeben, da die Auslandskrankenscheine teilweise auf das jeweilige Land abgestimmt sind. Dieses Formular wird von allen EU-Ländern und in Bosnien-Herzegowina, Island, Jugoslawien, Kroatien, Lichtenstein, Mazedonien, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Türkei und Ungarn anerkannt, da mit diesen Ländern ein Sozialhilfeabkommen besteht. Trotz Auslandsreisekrankenschein, für jede Auslandsreise unumgänglich: die Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn der Auslandsreisekrankenschein schützt nur bedingt und trägt in keinem Fall die Rücktransportkosten aus dem Ausland. Nutzen Sie auch zur Reiseversicherung unsere Tarifrechner und unsere Rechner zum Onlineversicherungsvergleich.

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