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Die Unfallversicherung und Unfallvorsorgeversicherung zahlt eine zuvor bei Antragstellung vereinbarte Summe je nach Schwere oder eine monatliche Rente bei einer dauerhaften Gesundheitsschädigung durch einen Unfall beziehungsweise bei Invalidität der zu versicherten Person je nach Bedingungswerk des Versicherers. Die Höhe ist vom Grad der Invalidität abhängig und dieser wird an einer so genannten Gliedertaxe gemessen, die besagt, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Beschädigung einzelner Körperteilen ist. Beachten Sie bitte, dass die meisten Versicherer unterschiedliche Gliedertaxen zur Feststellung der Invaliditätshöhe nutzen. Diese Feststellung ist die Progression und sie liegt je nach Versicherer und gewähltem Tarif zwischen 0 und 1000 Prozent. In den meisten Fällen sind vereinbarte Progressionen bis 500 Prozent ausreichend. Eine Unfallversicherung leistet nur nach einem Unfall (Plötzlich, nicht vorherzusehendes Ereignis mit Schmerzen verbunden) das bedeutet, das das Risiko einer Berufsunfähigkeitsversicherung infolge Krankheit und körperlichen Verfalls sehr viel größer ist. Dennoch zählt die Unfallversicherung zu den wichtigsten Versicherungen und ist im Verhältnis zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung weitaus günstiger zu bekommen. Viele Versicherer verzichten im Unfallversicherungsantrag auch auf die Angabe zum Gesundheitszustand bei bestimmten Personengruppen wie Angestellte etc. Sinnvoll ist die Unfallversicherung vor allem auch bei Personen die aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (oder nur mit erheblichen Zuschlägen), Menschen ohne Beruf sowie bei Kindern Senioren und Jugendlichen. Nutzen Sie doch unseren Vergleichsrechner zur Unfallversicherung.

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