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Die Einkommensversicherung oder oft auch Funktionsinvalidenversicherung (FIV) genannt dient als Grundlage zur Sicherung Ihrer Arbeitskraft und zur Sicherung Ihres bisher erreichten Lebensstandards. Die Einkommensversicherung wird auch häufig als Grundfähigkeitsvorsorge bezeichnet, welches aber eine separate Versicherungslösung ist; Die Einkommensversicherung ist als Alternativprodukt zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen. Bei diesem Vertrag muss der Versicherer leisten wenn aufgrund von Krankheiten, Gebrechen oder auch durch einen Unfall bestimmte Grundfähigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können. Zudem sind andere Ereignisse wie Pflegebedürftigkeit oder schwere Erkrankungen versichert. Die Einkommensversicherung bzw. Einkommensvorsorge macht für jeden Sinn, der aufgrund vom gesundheitlichen Zustand wie durch Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr beantragen kann oder falls der Beitrag für eine solche wegen bestehenden Gebrechen zu hoch wäre. Prüfen Sie vor Abschluss der Einkommensversicherung, Grundfähigkeitsversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ob Sie nicht doch lieber den besseren Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollen oder können da hier der Leistungsfall nicht weiter definiert ist (Berufsunfähig ist man in der Regel, wenn man seinen letzten Beruf zu 50% oder mehr für 6 Monate oder länger nicht ausüben konnte oder können wird).
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