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Risiko ist etwas spannendes - Abends am Spieltisch! Wussten Sie das Sie bei veranstalteten Zusammenkünften wie z.B. bei einem kleinen Bürgerfest oder einem Konzert mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften als Veranstalter? Es gilt also zu vermeiden, dass keiner der anwesenden Personen zu Schaden kommt oder das irgendwelche Beschädigungen beispielsweise an dem genutzten Festzelt geschehen - keine leichte Aufgabe. Oder Sie sichern Ihre Veranstaltung mit einer einmaliger Prämie gegen diese Schäden ab - mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung oder auch Veranstaltungshaftpflicht genannt. Für Ihre großen Feiern und Veranstaltungen, auch wenn diese im privaten Rahmen durchgeführt werden, sollte in jedem Fall eine Veranstaltungshaftpflicht abgeschlossen werden, denn Sie als Veranstalter haften alle für Personenschäden wie auch Sach- und Vermögensschäden auf dieser Veranstaltung. Selbst wenn Sie nicht alles selbst organisieren und beispielsweise für die Feier Hilfskräfte einsetzen, tragen Sie dafür einzig und alleine die Verantwortung als Veranstalter. Achten Sie bei Auswahl des Versicherers zur Veranstaltungshaftpflicht unbedingt auf die richtige Versicherungssumme. Dieso sollte auf jeden Fall nicht zu niedrig ausgewählt werden damit auch Personenschäden (und die daraus resultierenden Folgekosten für Behandlung oder ähnliches) optimal abgedeckt sind. Wie schnell ist es passiert, dass beispielsweise bei einer Musikveranstaltung jemand über ein nicht korrekt verlegtes Kabel stolpert und unglücklich stürzt und dabei zu Schaden kommt oder das herabfallende Teile der Musik- oder Beleuchtungsanlage Besucher verletzen. Zusätzlich sind bei einer Veranstaltungshaftpflicht auch so genannte Mietsachschäden an Gebäuden und Teilen davon sowie an Räumen, die durch Brand oder Explosion ausgelöst werden, mitversichert.

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