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Rechtsschutz für Firmen gem. § 24 Abs. 1a ARB für alle gewerblichen, freiberuflichen und sonstige selbständige Tätigkeiten. Versichert sind: Versicherungsnehmer im beruflichen Bereich. Vom Versicherungsnehmer beschäftigte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Ansonsten gibt es keine besonderen Unterschiede zwischen der Firmenrechtsschutzversicherung und der Privatrechtsschutz: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution (im Ausland). Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Lebensbereichen. Erstattet werden folgende Kosten: Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl. Kosten für Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über 100km Entfernung vom Wohnort. Gerichtskosten für Prozesse, Zeugengelder und natürlich auch die Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige. Bezahlt werden Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen sowie die Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten. Außerdem die Kosten eines Anwalts oder eines Steuerberaters im Rahmen des Steuerrechtsschutz vor Gerichten. Ganz wichtig ist auch das die Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird erstattungsfähig sind. Des weiteren ist eine Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland, Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird erstattungsfähig. Nutzen Sie unsere verschiedenen Onlineversicherungsvergleiche.

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