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Die Unfallrentenversicherung - also eine reine Rentenleistung nach einem Unfall zahlt eine zuvor bei Antragstellung vereinbarte Monatsrente bei einer dauerhaften Gesundheitsschädigung durch einen Unfall beziehungsweise bei Invalidität der zu versicherten Person je nach Bedingungswerk des Versicherers lebenslang. Die Höhe kann bei Vertragsabschluß gewählt werden. In der Regel gibt es eine Unfallrentenleistung ab 50% Invalidengrad. Dieser wird durch die so genannte Gliedertaxe bestimmt. Diese Gliedertaxe gibt an wie hoch der Invaliditätsgrad bei Beschädigung einzelner Körperteilen ist. Bei einigen Anbietern gibt es ab bestimmten Invaliditätsstufen höhere Renten. Ab 50% die vereinbarte Rente und ab beispielsweise einem Grad von über 90% eine weitaus höhere Rente. Beachten Sie bitte, dass die meisten Versicherer unterschiedliche Gliedertaxen zur Feststellung der Invaliditätshöhe nutzen. Eine Unfallrentenversicherung leistet nur nach einem Unfall; also einem plötzlich, nicht vorhersehbarem Ereignis mit Schmerzen verbunden das bedeutet, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeitsversicherung infolge Krankheit und körperlichen Verfalls sehr viel größer ist. Dennoch zählt die Unfallversicherung zu den wichtigsten Versicherungen und ist im Verhältnis zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung weitaus günstiger zu bekommen. Viele Anbieter zur Unfallrente verzichten im Unfallversicherungsantrag auch auf die Angabe zum Gesundheitszustand - also eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung - bei bestimmten Personengruppen wie Angestellte etc. Sinnvoll ist die Unfallversicherung vor allem auch bei Personen die aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (oder nur mit erheblichen Zuschlägen), Menschen ohne Beruf sowie bei Kindern Senioren und Jugendlichen. Nutzen Sie doch unseren Vergleichsrechner zur Unfallversicherung.

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