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Die Hundehalterhaftpflichtversicherung

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Die private Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Hundehaftpflichtversicherung 


Als Tierliebhaber und auch Tierhalter wissen Sie, das Ihr Liebling unberechenbar sein kann. Was wenn Ihr Tier sich losreißt und eine viel befahrene Straße überquert und Fahrzeuge beim Ausweichen einander auffahren. Wer zahlt dann? Laut § 833 Satz I des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Oder: Die Ledercouch Ihres Nachbarn oder die Hose Ihres Briefträgers - sollten diese die Bekanntschaft mit dem Gebiss Ihres kleinen Lieblings machen, wird das unter Umständen teuer für Sie als Halter. Wie auch Ihr Tier sind auch die finanziellen Folgen eines Schadens vorher unberechenbar.  Hat Ihr Tier eine Krankenversicherung? Ist die Katze gesund, freut sich der Mensch - das gilt übrigens auch für Hunde! Damit das so bleibt, sollten Sie Ihren Liebling regelmäßig zum Gesundheitscheck bringen. Die Kosten trägt natürlich Ihre Krankenversicherung - die AGILA.
Informieren Sie sich hier! Während normale Kleinhaustiere wie Hamster, Katzen, Hasen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, sieht die Sache bei den größeren Lieblingen schon anders aus. 

Sie träumen schon lange von einer Reise quer durch Europa? Aber ein Urlaub ohne Ihren Liebling kommt für Sie nicht in Frage. Sie können unbesorgt buchen, denn bei den Top-Hundehaftpflichttarifen sind Sie mit Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung auch im europäischen Ausland versichert.

Für Personen- Sach- und Vermögensschäden die ihre Liebsten anrichten sind Sie als Halter bzw. Besitzer voll in der Haftung - sogar mit ihrem Privatvermögen. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sein Tier bei häufigen Kontakt mit anderen Menschen separat gegen Haftpflichtschäden zu versichern. Hier kommt diese Hundeversicherung ins Spiel. Die häufigste Tierhalterhaftpflichtversicherung ist übrigens die Hundehaftpflichtversicherung gefolgt von der Absicherung von Pferden, die neben den Hunden statistisch auch in der Schadensstatistik auf Platz zwei liegen. Eine Absicherung der Tiere ist unbedingt ratsam. Nutzen Sie auch zur Berechnung von Hundehaftpflichttarifen unsere Rechner zum Onlineversicherungsvergleich.

 

Haftet die Versicherung auch wenn jemand anderer das Tier führt?  

Da der Halter eines Tieres immer derjenige ist, der die Aufsichtspflicht hat, schließt die Versicherung selbstverständlich auch immer andere Personen mit ein, nämlich immer die Person die zum Zeitpunkt des Schadens das Tier beaufsichtigt. Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Halter/Hüter des Tieres in dieser Zeit quasi an Stelle des Versicherungsnehmers tritt und somit Schäden die der Hund ihm selbst zufügt nicht gedeckt sind. 

 

Was ist wenn mein Tier operiert werden muß?

Riskieren Sie nichts! Eine Tieroperation kann teuer werden. Sichern Sie Ihren Liebling jetzt mit der OP-Versicherung der AGILA ab! Deutlich geringere Prämie als für eine Tierkrankenvollversicherung.
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Was ist wenn mein Tier ein anderes Tier verletzt?  

Eine Haftpflichtversicherung deckt immer die gesetzlichen Haftungsansprüche des Geschädigten. Es ist also immer relevant, wie der Gesetzgeber einen Sachverhalt betrachtet. Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich, nach Gesetz, um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Von einem Tier geht grundsätzlich eine so genannte Tiergefahr aus. Die bloße Anwesendheit eines Tieres bedeutet also schon ein gewisses Risiko.
Im Schadensfall kommt es allein auf das Ausmaß und die Verteilung der Tiergefahr der beteiligten Tiere an. Sind an einem Schadensfall also mehrere Tiere beteiligt, ohne das dem Halter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann kann der Versicherer den Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen. 



Was ist wenn das versicherte Tier stirbt?  

Nach Meldung an den Versicherer erlischt die Versicherung per sofort. Selbes gilt auch wenn Ihnen das Tier nachweislich abhanden gekommen ist.

 

Die Hundehaftpflichtversicherung
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European Financial Services I  Juli 2000-Juli 2008 © Marco Lehmann  08.07.2008 15:56:03